- 29.11.2011, 09:31:58
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SOS Mitmensch: Brand in Polizeianhaltezentrum ruft die inakzeptablen Schubhaftbedingungen in Erinnerung
Stadt Wien als Aufsichtsbehörde sollte handeln - und gegebenenfalls das PAZ Hernals schließen
Wien (OTS) - Montagnachmittag gab es einen Brand im
Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel. Die Brandursache ist laut
einem Sprecher der Bundespolizeidirektion (BPD) Wien noch unklar. Es
gibt mehrere leicht verletzte Insassen, die Rauchgasvergiftungen
davon getragen haben, sowie einen Polizisten, der sich bei den
Rettungsarbeiten schwer verletzt hat. Genaueres sollen Untersuchungen
der nächsten Tage ergeben.
Schon jetzt kann gesagt werden, dass die Bundesregierung in ihren
Schubhaftzentren das Leben von Menschen aufs Spiel setzt. Bereits
Ende 2007 kam der algerische Asylsuchende Fethi N. beinahe bei einem
Brand ums Leben. In der Nacht vom 29. auf 30. Dezember brach in
seiner Einzelzelle im Polizeianhaltezentrum Hernalser Gürtel ein
Feuer aus. N. schlief rauchend im Bett ein und fiel von den
Rauchgasen in Ohnmacht. Die Einrichtungsgegenstände der Einzelzelle
sind nicht aus brandhemmendem Material, Brandmelder sind nicht
vorhanden. Hilfe kann nur über die Gegensprechanlage bei der Tür
gerufen werden. Wenn der Häftling es bis dorthin schafft.
Im Zuge dieses Vorfalls hat SOS Mitmensch darauf gedrängt,
Konsequenzen zu ziehen: Die Republik ist voll und ganz für die
körperliche Unversehrtheit von Schutzbefohlenen verantwortlich (Art.
2 und 3 EMRK). Hafträume müssen laut Anhalteordnung so beschaffen
sein, dass "eine gesundheitliche Gefährdung vermieden werden" kann
(AnhO §4), Häftlinge sind unter Achtung der Menschenwürde und
größtmöglicher Schonung ihrer Person anzuhalten.
Das European Committee for the Prevention of Torture (CPT) des
Europarates rügt Österreich regelmäßig für die "materiellen
Bedingungen", unter denen Menschen zur Abschiebung aus Österreich
angehalten werden. 2005 hat er die Lage in Österreich und vor allem
die Verhältnisse im PAZ Hernals wörtlich als "gänzlich inakzeptabel"
bezeichnet. Die Kontrolleure fordern einen offenen Vollzug, also die
Anhaltung der Häftlinge in offenen Abteilungen. Hätte Österreich
diese Empfehlung umgesetzt, hätte der schwere Unfall von Fethi N.
verhindert werden können.
Kommt die BPD Wien ihren Verpflichtungen nicht nach, kommt die
Stadt Wien ins Spiel. Diese ist nämlich Aufsichtsbehörde und (die
Baupolizei) müsste der BPD Wien geeignete Vorschriften zur
Brandvorbeugung machen (WFLKG §10 Z2). Sollte das Innenministerium
diesen Auflagen nicht nachkommen, kann die Stadt Wien das Gebäude bei
Gefahr im Verzug räumen lassen. Etwa dann, wenn mit weiteren
gravierenden Vorfällen zu rechnen ist.
SOS Mitmensch fordert die verantwortlichen Stellen zum Handeln und
gegebenenfalls zur Schließung des Polizeianhaltezentrums auf. Solange
sich Österreich noch des menschenunwürdigen Instruments der Schubhaft
bedient, muss die Unversehrtheit der Schubhaft-Insassen
sichergestellt werden.
Rückfragehinweis:
Alexander Pollak
SOS Mitmensch
Tel.: 0664 512 09 25
[email protected]
www.sosmitmensch.at
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