OTS0228   28. Nov. 2011, 18:18

Der SWV Wien und die Grüne Wirtschaft präsentieren gemeinsame Anträge an das Wirtschaftsparlament Wien.

1) Fairsicherung - Mehr Fairness für Selbständige 2) Verhinderung der "Kreditklemme" 3) Mehr Demokratie in der Wirtschaftskammer


1) Fairsicherung - Mehr Fairness für Selbständige
In vielen Bereichen der Sozialversicherung existiert eine deutliche
Schlechterstellung als etwa für Versicherte nach dem ASVG. Es handelt
sich dabei um fehlende Regelungen oder sozial nicht treffsichere
Regelungen für die Versicherten nach dem GSVG.
Insgesamt wurden in der Vergangenheit fünf Forderungen im
Wirtschaftsparlament eingebracht:
Wegfall des Selbstbehalts im GSVG
Senkung der Mindestbeitragsgrundlage
Einführung eines gesetzlichen Krankengeldes für EPU
Erhöhung des Wochengeldes für selbständige Mütter
Mehr Transparenz in der SVA
Wir vom Sozialdemokratischen Wirtschaftsverband und der Grünen
Wirtschaft begrüßen, dass der Wirtschaftsbund bei den langjährigen
Forderungen zur besseren sozialen Absicherung von Selbständigen
letztlich eingelenkt hat. Es ist gelungen, zumindest bei vier der
fünf Forderungen eine gemeinsame Vorgehensweise zu vereinbaren, mit
dem Ziel diese Forderungen nun auch möglichst rasch umzusetzen.
Wir wollen aber weiterhin auch dafür kämpfen, dass der Selbstbehalt
bei einem Brutto-Jahreseinkommen von bis zu 14.000 Euro
schnellstmöglich abgeschafft wird.
25% der Selbstständigen verdienen weniger als 3.725 Euro im Jahr -
das sind ca. 310 Euro monatlich; 50% verdienen weniger als 11.329
Euro im Jahr - das sind ca. 944 Euro monatlich; und 75% verdienen
weniger als 27.017 Euro im Jahr - das sind ca. 2.251 Euro
monatlich.

Derzeit lautet der Vorschlag des Wirtschaftsbundes, dass der
Selbstbehalt für Versicherte des GSVG künftig bei Erreichung von
individuellen Gesundheitszielen im Rahmen des Vorsorgeprogrammes der
SVA halbiert werden soll. Fritz Strobl, Abgeordneter zum Wiener
Landtag und Präsident des Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes
Wien (SWV): "Das ist nicht genug! Nicht nur, dass dieser Selbstbehalt
ungerecht ist, so kann der Arztbesuch für Selbstständige zur
Existenzbedrohung werden." Versicherte gehen durch den Selbstbehalt
wesentlich später mit jeweils höheren Folgekosten zum Arzt. Daher
muss es in einem ersten Schritt bei jenen, die jährlich weniger als
14.000 Euro Einkommen haben, rasch zu einer Lösung kommen.

2) Verhinderung der "Kreditklemme"
Mit dem Bankenrettungspaket 2008 wurde den österreichischen Banken
Kapital und Haftungen von fast 100 Milliarden Euro zur Verfügung
gestellt. Die Banken verpflichteten sich damals, das aus
Steuermitteln zur Verfügung gestellte Kapital den österreichischen
Unternehmungen als Kredite zur Verfügung zu stellen. Drei Jahre
später stellt sich aber heraus, dass manche Banken ihrer
volkswirtschaftlichen Verantwortung, Kapital für KMU zur Verfügung zu
stellen, nur mangelhaft nachgekommen sind. Stattdessen wurde das zur
Verfügung gestellte Partizipationskapital teilweise zur
Verlustabdeckung eigener Osteuropaaktivitäten oder - noch schlimmer -
zum Ankauf von Credit Default Swaps verwendet. Mit dem schrittweise
in Krafttreten von Basel III ab 2013 werden auch an die
österreichischen Banken höhere Eigenkapital- und
Bonitätsanforderungen gestellt. Die Europäische Bankenaufsicht EBA
schreibt den westeuropäischen Finanzkonzernen schon ab Mitte 2012
eine Kernkapitalquote von neun Prozent vor.
Manche Banken könnten dadurch verleitet werden, die eigene
Verantwortung für die Gesamtwirtschaft zu übersehen und stattdessen
neuerlich aus der aktuellen Finanzkrise Vorteile für die eigenen
Häuser zu erwirken.
In einem ersten Schritt muss sich die Wirtschaftskammer mit
Vertretern der Wiener Bankinstitute, EPU und Kleinunternehmen
zusammensetzen. Ziel ist dabei, dass die Finanzierung für KMU,
insbesondere Kleinunternehmen und EPU gewährleistet ist.
"Für die zahlreichen EPU und KMU ist eine Kreditklemme
existenzgefährdend", meint Hans Arsenovic.

3) Mehr Demokratie in der Wirtschaftskammer

Die derzeitige Geschäftsordnung der Wirtschaftskammer Österreich
sieht vor, dass, wenn zu einem Antrag ein Gegenantrag eingebracht
wird, über den ursprünglichen Antrag sowie über andere Gegenanträge
nicht mehr abgestimmt werden muss, sofern der Vorsitzende nichts
anderes festlegt. "Das ist demokratiepolitisch äußerst bedenklich,
weil nicht gesichert ist, dass alle Gegenanträge, unabhängig von
welcher Fraktion sie kommen, gleichrangig behandelt werden", so Fritz
Strobl.
Daher soll die entsprechende Bestimmung, die es allein dem
Vorsitzenden überlässt, weitere Abstimmungen zuzulassen, aus der
Geschäftsordnung gestrichen werden. Außerdem sollen Gegen- oder
Änderungsanträge den Fraktionen spätestens 30 Minuten vor Beginn des
jeweiligen Wirtschaftsparlaments in elektronischer und in
schriftlicher Form zur Verfügung gestellt werden. "Eine inhaltliche
Bearbeitung von Gegenanträgen sowie Abänderungsanträgen ist nur dann
sinnvoll möglich, wenn eine entsprechende Vorbereitungszeit
gewährleistet ist", ergänzt Hans Arsenovic.
"Wir brauchen in der Wirtschaftskammer demokratisch einwandfreie
Abläufe. Alle Anträge, Abänderungs- und Gegenanträge, die in ein
Parlament mit demokratisch legitimierten Vertreterinnen und
Vertretern eingebracht werden, sind gleich zu behandeln, zu
diskutieren und abzustimmen", so Strobl abschließend.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0228 2011-11-28 18:18 281818 Nov 11 WVW0001 0713



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