OTS0054   26. Nov. 2011, 15:13

Kärnten: 1.900 Personen holten sich Teuerungsausgleich

LH Dörfler: Alles lief reibungslos und es gab kaum Wartezeiten - LR Dobernig: Teuerungsausgleich ist bis 2014 gesichert


Klagenfurt (LPD). Die erste
Auszahlungsaktion des Kärntner Teuerungsausgleiches ging heute,
Samstag, am frühen Nachmittag zu Ende. Laut Bürgerbüroleiter
Siegfried Wuzella wurden 1.900 Personen gezählt, die sich ihre 100
bzw. 150 Euro für Familien für drei oder mehr Kinder holten.

"Die Aktion, den sozial Schwächsten zu helfen, ist wichtig und
richtig. Alles lief reibungslos und es gab auch dank der bereits
erfassten Daten kaum Wartezeiten", zog Landeshauptmann Gerhard
Dörfler ein erstes, Resümee. Er verwies auch auf die weiteren
Auszahlungstermine in den sieben Bezirkshauptmannschaften. Erste
Auszahlungsstation des "mobilen Bürgerbüros" ist kommenden Montag, in
der Bezirkshauptmannschaft Villach (10 bis 15 Uhr).

LR Harald Dobernig betonte, dass Kärnten das sozialste Bundesland
sei und erinnerte daran, dass der Teuerungsausgleich durch
politischen Konsens bis zum Jahr 2014 fixiert sei. "Ihn sollte man
durch Diskussionen nicht in Frage stellen", so Dobernig.

Den Teuerungsausgleich kann man sich auch in den Bürgerbüros des
Landeshauptmannes in Klagenfurt und Villach von 28 November 2011 bis
29. Feber 2012 auszahlen lassen (Montag bis Donnerstag von 9 bis 15
Uhr und Freitag von 9 bis 13 Uhr). Schriftliche Anträge zur
Post-/Banküberweisung sind in den Bürgerbüros sowie in den
Bezirkshauptmannschaften erhältlich und können bis zum 15. März 2012
eingebracht werden.

Anspruchsberechtigt sind Pensionisten mit Ausgleichszulage,
Bezieher der allgemeinen Wohnbeihilfe, Bezieherinnen des Kärntner
Müttergeldes und Bezieher des Familienzuschusses. Der Hauptwohnsitz
muss seit mindestens zwei Jahren in Kärnten liegen. Zur Auszahlung
sind mitzubringen: ein amtlich gültiger Lichtbildausweis, ein
Meldezettel, ein Nachweis über den Bezug der Ausgleichszulage bzw.
der Wohnbeihilfe, des Kärntner Müttergeldes, des Familienzuschusses.
Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern können eine
erhöhte Förderung beantragen. Dazu ist ein Nachweis darüber
erforderlich, dass die Kinder das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben und im gemeinsamen Haushalt leben (z.B. Meldezettel, Bezug der
Familienbeihilfe).

Die weiteren Auszahlungstermine:

Villach Mo., 28.11. BH, 10 - 15 Uhr

Wolfsberg Di., 29.11. Veranstaltungszentrum KUSS, 10 - 15 Uhr

Völkermarkt Do., 1.12. BH, 10 - 15 Uhr

Spittal Fr., 2.12. BH, 10 - 15 Uhr

Feldkirchen Sa., 3.12. BH, 10 - 15 Uhr

Hermagor Mo., 5.12. BH, 10 - 15 Uhr

St. Veit Mi., 7.12. BH 10 - 15 Uhr

I N F OS: unter der Bürgerbüro-Hotline 0800 201 210 oder unter
www.ktn.gv.at
(Schluss)

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0054 2011-11-26 15:13 261513 Nov 11 NKL0002 0398



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