- 25.11.2011, 09:41:19
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Lebenshilfe fordert offene Diskussion über Umsetzung der inklusiven Schule
Sonderschulen mit inklusiver Schule laut UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar
Wien (OTS) - "Wir begrüßen die laufenden Arbeitstreffen im
Unterrichtsministerium zur Umsetzung der
UN-Behindertenrechtskonvention im Schulbereich. Hier beobachten wir
einen erfreulichen Prozess, der in Richtung Systemveränderung zur
inklusiven Schule hinsteuert. Wenn es sich aber als richtig
herausstellt, dass durch interne Absprachen diese guten
Arbeitsfortschritte blockiert werden, dann wäre das ein fataler
Rückschritt", reagiert Lebenshilfe-Präsident Univ. Prof. Dr. Germain
Weber auf die Aussendung von Integration Tirol.
Die vom Unterrichtsministerium einberufenen "Runden Tische" will
die Lebenshilfe als ernstzunehmendes Gremium verstanden wissen. "Die
Diskussionen sollen in den Runden Tischen stattfinden und nicht
abseits unter vorgehaltener Hand. Wir fordern eine offene und
konstruktive Auseinandersetzung aller Betroffenen und
Systemverantwortlichen zum Zukunftsthema Schule", so Weber.
Die Lebenshilfe Österreich plädiert dafür, den guten und
erfolgreichen Prozess der Runden Tische weiter wie geplant
fortzusetzen und die Verhandlungsergebnisse transparent zu gestalten.
Als unvereinbar bezeichnet die Lebenshilfe Österreich die
Beibehaltung des Sonderschulsystems mit dem gleichzeitigen Ausbau der
inklusiven Pädagogik, wie es aus einer parlamentarischen Anfrage der
Grünen an Bildungsministerin Claudia Schmied hervorgeht.
Weber dazu: "Die UN-Behindertenrechtskonvention spricht sich
eindeutig gegen ein zweigleisiges Unterrichtsmodell aus, das
obendrein mit höheren Kosten und niedrigerer Effizienz verbunden
ist." Wie der inklusive Unterricht in Österreichs Schulen Einzug
halten kann, beschreibt die Lebenshilfe in ihrem Stufenplan. Dieser
sieht bis 2016 einen schrittweisen Umbau des Schulsystems vor. Die
Ressourcen der Sonderschulen sollen in inklusive Schulen eingesetzt
werden.
"Es geht darum, den enormen Erfahrungsschatz der Sonderpädagogik
allen Schulen zu Gute kommen zu lassen, sodass beeinträchtige und
nicht beeinträchtigte Kinder gleichermaßen davon profitieren. Gemäß
UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Beeinträchtigungen
das Recht, von Beginn an als selbstverständliche Teilnehmer am
regulären Bildungssystem wahrgenommen zu werden", schließt Weber.
Rückfragehinweis:
Lebenshilfe Österreich
Eva Schrammel
Tel.: 01/812 26 42 - 79 oder 0664/88 43 1996
mailto:[email protected]
www.lebenshilfe.at
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