- 24.11.2011, 15:31:10
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Datenschutzrat hat zu Abkommen Österreich-USA bereits vor drei Jahren Stellung genommen
Die Stellungnahme des Datenschutzrates ist seit 2008 online
Wien (OTS) - "Der österreichische Datenschutzrat hat bereits am
19. November 2008 zum geplanten bilateralen Abkommen zwischen
Österreich und den USA zur 'Vertiefung der Zusammenarbeit bei der
Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten' eine einstimmige
Stellungnahme beschlossen", so der Vorsitzende des Datenschutzrates
Johann Maier zur kürzlich im Innenausschuss des Parlaments
stattgefundenen Diskussion. "Die Stellungnahme des Datenschutzrates
scheint seit 2008 auf der Website des Bundeskanzleramtes auf und
hätte von jedermann/jederfrau vor Beginn der heutigen
Innenausschuss-Sitzung eingesehen werden können", so Maier weiter.
Diese Stellungnahme wurde damals auch den zuständigen
Bundesministerien schriftlich übermittelt. Damit sei der
Datenschutzrat seiner Aufgabe als Beratungsgremium der
Bundesregierung nachgekommen, diese in datenschutzrechtlichen Fragen
zu beraten.
Auch in der Folge wurde dieses Abkommen mehrfach angesprochen.
"Vorwürfe dahingehend, der Datenschutzrat hätte sich mit diesem
Abkommen nicht befasst, müssen daher entschieden zurückgewiesen
werden", so Maier.
So weist der Vorsitzende beispielsweise auf die Stellungnahme des
Datenschutzrates vom 26. Februar 2010 zum öffentlichen
Konsultationsverfahren, Fragebogen der EU-Kommission zu einem
geplanten Abkommen mit der US-Regierung über den Austausch von
personenbezogenen Daten zu Strafverfolgungszwecken, hin: "[...] - Das
Abkommen soll auch für den Datenaustausch auf Grundlage bilateraler
Abkommen der EU-Mitgliedstaaten mit den USA gelten, jedenfalls als
Mindeststandard. Der Datenschutzrat schließt sich der Auffassung des
Europäischen Datenschutzbeauftragten an, dass ein zukünftiges
Datenschutzübereinkommen im Einzelfall durch bereichsspezifische
Regelungen zu ergänzen sein wird. [...]"
In die folgenden Verhandlungen und in den Abschluss dieses Abkommens
mit den USA war der Datenschutzrat aber nicht eingebunden, wofür auch
jede rechtliche Grundlage gefehlt hätte.
"Datenschutzrechtlich interessant ist es, dass sich das
österreichische Abkommen in zentralen Punkten vom Abkommen
Deutschland-USA unterscheidet, da in diesem Abkommen - im Gegensatz
zum österreichischen Abkommen - die Gewährleistung subjektiver Rechte
von Betroffenen nicht geregelt wurde ebensowenig wie die Überwachung
der Datenverwendung durch eine unabhängige Kontrollstelle. Dafür ist
in Österreich die Datenschutzkommission zuständig", erläutert der
Datenschutzratsvorsitzende.
Ausdrücklich weist Maier auch darauf hin, dass in den letzten Monaten
kein Antrag gestellt wurde, zum abgeschlossenen Abkommen neuerlich
Stellung zu nehmen. "Nach der Geschäftsordnung des Datenschutzrates
hat jedes Mitglied das Recht, die Aufnahme in die Tagesordnung des
Datenschutzrates zu verlangen", so der Vorsitzende des
Datenschutzrates abschließend.
Rückfragehinweis:
Mag. Johann Maier
Abgeordneter zum Nationalrat
Vorsitzender des Datenschutzrates
Tel.: 0676/6203070
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