- 24.11.2011, 14:49:32
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Missbrauchsfälle: Land bekennt sich zu seiner Verantwortung
Bericht der Vorarlberger Opferschutzstelle
Bregenz (OTS/VLK) - Im Zuge der Diskussionen um Missbrauch und
Gewalt in kirchlichen und staatlichen Institutionen wurde im letzten
Jahr auf Initiative von Landesrätin Greti Schmid eine
Opferschutzstelle beim Kinder- und Jugendanwalt eingerichtet. Dadurch
wurde Betroffenen die Möglichkeit gegeben, ihre negativen Erlebnisse
mitzuteilen und - unabhängig von einer möglichen Verjährung -
Unterstützung in Form von Psychotherapie bzw. eine
Entschädigungszahlung zu erhalten. Bis November 2011 haben sich 142
Personen beim Kinder- und Jugendanwalt gemeldet. Auf Empfehlung einer
eigenen Opferschutzkommission wurden bisher 847.000 Euro
Entschädigungen (ohne Therapiekosten) an 71 Betroffene ausbezahlt,
teilte Landesrätin Schmid beim Pressegespräch am Donnerstag (24.
November) mit.
"Dass Jugendliche und Kinder seelische, physische und sexuelle
Gewalt erleiden mussten, ist traurig und beschämend", sagte die
Landesrätin. Geschehenes könne nicht ungeschehen gemacht werden. Umso
wichtiger sei es, dass dieses sensible Thema lückenlos aufgearbeitet
wird: "Ich kann an dieser Stelle nur um Verzeihung bitten, für das
was Kinder und Jugendliche vor 1990 erleiden mussten." Mit der
Einrichtung der Opferschutzstelle hat sich das Land Vorarlberg zu
seiner Verantwortung bekannt. Darüber hinaus, betont die Landesrätin,
"geht es uns aber vor allem auch darum, durch verstärkte
Sensibilisierung, Bewusstseinsbildung und Prävention Gewalt und
Missbrauch gegenüber Kindern und Jugendlichen - wo immer möglich - zu
verhindern."
Bisher haben sich 142 Personen an den Kinder- und Jugendanwalt
gewandt. Die am meisten involvierte Einrichtungen betreffen das
ehemalige Landesjugendheim Jagdberg (83 Fälle) und das ehemalige
Kinderdorf Au-Rehmen (20 Fälle).
Aufgaben der Opferschutzstelle sind die Protokollierung der
Gespräche mit den Betroffenen und die Vorbereitung bzw. Teilnahme an
den Sitzungen der Opferschutzkommission. Nicht zuletzt übernimmt sie
die Auszahlung der Unterstützungszahlungen bzw. Verrechnung von
Therapiekosten. "Betroffene wollen, dass die Täter ihre Schuld
zugeben, Institutionen ihr Versagen eingestehen und Verantwortung
übernehmen", berichtete Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch die
Erfahrungen aus vielen Gesprächen mit Betroffenen: "Mindestens ebenso
wichtig, war vielen Betroffenen die Botschaft, dass alles unternommen
werden muss, damit so etwas nicht mehr passiert und dass kein anderer
erleben muss, was sie erlebt haben." Die Opferschutzstelle wird ihre
Arbeit auch 2012 weiterführen.
Aufgaben und Tätigkeit der Opferschutzkommission
Die Opferschutzkommission, in der über die Empfehlungen von
Entschädigungszahlungen entschieden wird, wurde im September 2010
eingerichtet. Mitglieder sind Ruth Rüdisser (Vorsitzende), der
Gerichtspsychiater Professor Reinhard Haller sowie der frühere
leitende Staatsanwalt Franz Pflanzner. Von Jänner bis August 2011
traf die Opferschutzkommission sechsmal zusammen, um über die
herangetragenen Fälle zu beraten. Die Kommission bewertete anhand der
Unterlagen den Sachverhalt. Zur Bewertung der Art, Dauer und des
Umfanges der Misshandlungen zog die Kommission die Kriterien heran,
die auch von der unabhängigen Opferschutzanwaltschaft bzw. in anderen
Bundesländern verwendet werden. Diese Kriterien sehen finanzielle
Entschädigungszahlungen bis zu einer Höhe von 25.000 Euro - in
extremen Einzelfällen auch darüber hinaus - vor. Ihre Empfehlung über
die Höhe der Unterstützungszahlungen wurde anschließend der
Vorarlberger Landesregierung zur Kenntnis gebracht, welche in der
jeweiligen Regierungssitzung dann beschlossen wurden.
Die Schilderungen der Betroffenen, die von einem gewalttätigen
System in der Heimerziehung berichteten waren erschütternd. "Die
Züchtigungen wurden zum Teil als 'Erziehungsmittel' oder 'Strafen'
eingesetzt, viel öfters aber willkürlich, sozusagen 'präventiv', zur
Abschreckung, zur Disziplinierung, als kollektive Maßnahme oder
manchmal scheint es auch um die Befriedigung von dem Anschein nach
sadistischen Bedürfnissen und/oder Machtdemonstrationen gegangen zu
sein", berichtete Ruth Rüdisser über die gemachten Erfahrungen.
Historische Aufarbeitung
Das Land wird in Zusammenarbeit mit Tirol und der Universität
Innsbruck die Geschichte der Heimerziehung zwischen 1945 und 1990
umfassend aufarbeiten. Bis 1980 sind Vorarlberger Kinder und
Jugendliche auch in Tiroler Einrichtungen eingewiesen worden. Ein
erster Zwischenbericht soll bis Mitte nächsten Jahres vorliegen.
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