• 24.11.2011, 14:01:15
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9. Wiener Landtag (4)

Bericht der Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft 2010

Wien (OTS) - Als besonderen Eckpfeiler der Anwaltschaft
bezeichnete LAbg Wolfgang Seidl (FPÖ) die Entschädigungszahlungen. Im
Jahr 2010 seien für 413 Fälle 4,2 Millionen Euro ausgezahlt worden.
Erstmals sei hiermit die vier Millionen-Grenze überschritten worden.
Immer noch zu kritisieren sei die Situation der Kinder- und
Jugendpsychiatrie in Wien. Im AKH gebe es beispielsweise nur vier
Unterbringungsbetten. Deshalb komme es zu Transferierungen von
Minderjährigen in die Erwachsenenpsychiatrie. Weiters fehle es an
umfassenden Pflege- und Betreuungsinformationen für PatientInnen und
Angehörige nach einem Spitalsaufenthalt. Hier bestehe
Handlungsbedarf.

LAbg Univ.-Prof. Dr. Peter Frigo (FPÖ) verwehre sich gegen den
Ausdruck "schwindlige Schönheitschirurgie" seiner Vorrednerin LAbg
Dr. Sigrid Pilz (Grüne). Es könne nicht sein das Ärzte "nichts
verdienen dürften, nur arbeiten müssten und für alles Schuld
bekommen". Ärzte würden dreißig Jahre haften. Dies sei Verantwortung
genug.

LAbg Mag. Sonja Ramskogler (SPÖ) freue sich auf das Jahr 2012, wenn
die Wiener Pflege-, Patientinnen- und Patientenanwaltschaft ihr
zwanzigjähriges Bestehen feiern könne. Diese sei wichtig für alle
Menschen, die im Wiener Gesundheitssystem gepflegt und behandelt
werden würden, aber auch für jene die in diesem arbeiten. Menschen
bekämen Information, Hilfe und Unterstützung bei verschiedensten
Fragen und Anliegen. Über vier Millionen Euro an
Entschädigungszahlungen seien 2010 an Betroffene ausgezahlt worden.
Es wäre aber wünschenswert den PatientInnen-Entschädigungsfonds auf
den niedergelassenen Bereich auszuweiten, denn auch hier gebe es
Komplikationen. Es sei eine besonders positive Entwicklung, dass
PatientInnen selbstbewusster würden und ärztliche Meinungen
hinterfragen würden. Häufig würden PatientInnen beispielsweise von
Ärzten nicht genügend über Diagnose oder Medikamente informiert. Zur
Kinder- und Jugendpsychiatrie stellte Ramskogler klar, dass die
Regionalisierung der Abteilungen im vollen Gange sei.

LAbg Mag. Wolfgang Jung (FPÖ) stellte klar, es ginge seiner Partei
auch darum, dass es bei Geburten zu Komplikationen kommen könne.
Sofern nicht grob fahrlässig gehandelt worden sei, sollte der Arzt
nicht zu Zahlungen verpflichtet werden.

Wiener Pflege- und PatientInnenanwalt Dr. Konrad Brustbauer erklärte,
dass auf den 78 Seiten des Berichtes nicht alle Tätigkeiten seiner
KollegInnen beschrieben werden konnten. Der Bogen, den die
Anwaltschaft zu bearbeiten hätte, sei sehr weit gespannt und
beinhalte alles was mit dem Gesundheits- und Pflegebereich zu tun
habe. Es gehe auch häufig nur um Information. PatientInnen würden
meist akzeptieren, wenn ihnen nach fachlicher Prüfung nicht recht
gegeben wurde. Weiters sei es immer ein Anliegen gewesen, den
PatientInnen-Entschädigungsfonds auf den niedergelassenen Bereich
oder Nicht-Fondsspitäler auszuweiten.

Abstimmung: einstimmig angenommen.

Änderung des Wiener Gesundheitsfondsgesetzes

LAbg Univ.-Prof. Dr. Peter Frigo (FPÖ) zeigte sich zufrieden damit,
dass die Berichterstattung der Gesundheitsförderung nun vorgesehen
sei, kritisierte aber generelles Fehlen an Transparenz. Auch käme es
erst durch Ausgliederungen zu "Skandalen und Intransparenz". Er
verstehe nicht, warum der Antrag zur Finanzierung der Ordensspitäler
abgelehnt wurde. Die Wiener FPÖ fordere eine Wiener Holding für das
gesamte Gesundheitssystem in Wien.

LAbg Wolfgang Seidl (FPÖ) brachte einen Antrag zur Novellierung des
Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetzes ein.

Abstimmung: Poststück und Antrag einstimmig angenommen.

Änderung des Wiener Vergaberechtsschutzgesetz 2007

LAbg Dr. Kurt Stürzenbecher (SPÖ) brachte einen Antrag zur Änderung
von Begrifflichkeiten im Wiener Vergaberechtsschutzgesetz ein.

Abstimmung: Poststück und Antrag einstimmig angenommen.

Änderung des Wiener Gleichbehandlungsgesetzes (12. Novelle)

LAbg Mag. Barbara Feldmann (ÖVP) erläuterte, dass durch das Gesetz
der eingetragenen Partnerschaft viele Punkte wie Pflegefreistellung,
Mitversicherung und Hinterbliebenenpension umgesetzt worden seien.
Dies gebe gleichgeschlechtlichen Paaren Rechte und Sicherheit. In
punkto Adoptionsrecht würde die ÖVP jedoch solange ihre Zustimmung
verweigern, bis entsprechende Studien vorliegen würden. Es gehe
darum, das Kindswohl in den Vordergrund zu stellen. Österreich sei
bei vielen Gleichstellungspunkten im internationalen Vergleich sehr
schlecht platziert. Beispielsweise sei von Gleichstellung im Bereich
des Einkommens keine Rede. Die Rahmenbedingungen für die
Betreuungssituation sei noch immer nicht angemessen. Frauen bekämen
ein Viertel weniger Lohn für die gleiche Arbeit. Gelder für
Werbekampagnen sollten besser in die Frauenpolitik investiert werden.
(Forts.) tai/bom

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Diensthabender Redakteur
Telefon: 01 4000-81081

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