• 24.11.2011, 10:29:15
  • /
  • OTS0101 OTW0101

Bilanz der Pflege- und PatientInnenanwaltschaft

Bericht der Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft für 2010 im Wiener Landtag

Wien (OTS) - Die unabhängige Wiener Pflege-, Patientinnen- und
Patientenanwaltschaft (WPPA) zieht Bilanz über ihre Tätigkeit im Jahr
2010. Der Landtag befasst sich damit heute, am 24. November 2011. Die
Inanspruchnahme der Einrichtung hat sich auf einem relativ hohen
Niveau eingependelt. Der Wiener Pflege- und PatientInnenanwalt Konrad
Brustbauer sieht darin einen Vertrauensbeweis: "Das zeigt, dass die
Menschen wissen, wohin sie sich wenden können, wenn es mit der
Behandlung oder Pflege Probleme gibt und dass sie uns vertrauen."

11.228 Personen haben sich im Jahr 2010 an die WPPA
gewendet. In 200 Fällen wurden Gelder aus dem
Patientenentschädigungsfonds (198 PatientInnen im Jahr 2009) und in
15 Fällen aus dem Wiener Härtefonds (26 PatientInnen im Jahr 2009)
wegen erlittener Schäden im Zuge einer Behandlung außergerichtlich
zugesprochen, die insgesamt etwas über 2 Millionen Euro ausmachten.
Darüber hinaus wurden bei Rechtsträgern von Krankenanstalten, bei der
Schiedsstelle der Ärztekammer und bei Haftpflichtversicherungen
außergerichtlich an Abgeltungen knapp 2 Millionen Euro für 198
PatientInnen erreicht. Die Gesamtentschädigungssumme, die die
Patientenanwaltschaft damit für die betroffenen PatientInnen im Jahr
2010 erreicht hat, beträgt etwa 4,2 Millionen Euro.

Qualität des pflegerischen und medizinischen Angebotes in Wien
sehr hoch

Dass die Abgeltungssumme angestiegen ist, ist laut Brustbauer
kein Qualitätskriterium, denn es handelt sich bei Zahlungen aus dem
Patientenentschädigungsfonds und dem Wiener Härtefonds nicht um
verschuldensabhängige Zahlungen, sondern um seltene schwerwiegende
Komplikationen oder um Fälle, in denen ein Verschulden nicht erwiesen
ist. "Gerade Verschulden ist im medizinischen Bereich nur sehr
schwierig nachweisbar, sodass der Rechtsweg mühsam und nicht selten
aussichtslos erscheint und mit hohem Prozessrisiko verbunden ist.
Umso wichtiger ist die Tätigkeit der WPPA, die außergerichtliche
Lösungen für die PatientInnen anstrebt", so Brustbauer. Nichts desto
weniger erfolgt aber im Fall einer Entschädigung aus dem
Patientenentschädigungsfonds eine Meldung an das Qualitätsmanagement
des betroffenen Spitals. Die höheren Zahlungen aus den Fonds sind vor
allem auf die Anhebung der in den Fondsrichtlinien empfohlenen
Höchstentschädigungen zurückzuführen. Brustbauer hält fest, dass die
Qualität der medizinischen und pflegerischen Versorgung in Wien sehr
hoch sei, man aber aus jedem Schaden, den ein Mensch bei einer
Behandlung erleide - egal ob verschuldet oder nicht - Lehren ziehen
müsse. Das gilt im besonderen Maß für jene 50 Fälle, in denen
tatsächlich Behandlungsfehler festgestellt wurden und daher von
Rechtsträgern der Spitäler oder Haftpflichtversicherungen von
Krankenhäusern oder Ärzten Zahlungen geleistet wurden.

Mehr aus dem Inhalt des Berichtes

In 2.506 Fällen der insgesamt 11.228 vorgebrachten Anbringen war es
notwendig ein aktenmäßiges Ermittlungsverfahren und damit eine
genauere Prüfung durchzuführen. Gegenüber dem vorangegangenen
Berichtszeitraum ist dies ein leichter Rückgang um 128 Fälle. Bei
Patientenvorbringen geht es aber nicht nur um Beschwerden, sondern in
mehr als der Hälfte aller Vorbringen um Auskünfte, um
Kommunikationsprobleme und dergleichen. Die Beschwerden im engeren
Sinn sind mit 1022 im Jahr 2010 (gegenüber 1.075 im Jahr 2009) ebenso
leicht rückläufig, wie die berechtigten (134 gegenüber 138) und
teilberechtigten (219 gegenüber 222) Beschwerden. Nicht berechtigt
waren 481 Beschwerden (gegenüber 540 im Jahr 2009). Brustbauer dazu:
"Natürlich weisen auch objektiv unberechtigte Beschwerden auf
Unzufriedenheit hin. Selbstverständlich kann man auch aus solchen
Beschwerden letztlich Verbesserungen ableiten, denn auch formal
korrekte Abläufe können manchmal patientInnenfreundlicher gestaltet
werden."

Weiterhin klar erkennbar ist, dass die PatientInnen selbstbewusster
werden und daher zunehmend ärztliche Entscheidungen oder pflegerische
Maßnahmen hinterfragen.

Der Tätigkeitsbericht enthält auch einen Abrechnungsüberblick über
den Patientenentschädigungsfonds. "Gemeinsam mit der zuständigen
Buchhaltungsabteilung 14 der Stadt Wien lege ich großen Wert darauf,
dass die aus PatientInnenbeiträgen stammenden Mittel korrekt
abgerechnet werden."

Vielfältig sind die Fälle aus dem Bereich Pflege und Betreuung.
Angefangen von der Schnittstellenproblematik bei der Entlassung aus
dem Krankenhaus und notwendiger anschließender stationärer oder
ambulanter Pflege oder Betreuung über die Frage, ob die angebotene
Betreuung auch wirklich den konkreten Erfordernissen im Einzelfall
entspricht und ob die Höhe der Kostenbeiträge richtig ist, reicht das
Spektrum. Viele dieser Fragen können im kurzen Weg telefonisch
geklärt werden. Bei Bedarf macht sich Fachpersonal der
Pflegeanwaltschaft aber auch vor Ort im Spital oder Pflegeheim ein
Bild und versucht Probleme und Missverständnisse auszuräumen oder
Unzulänglichkeiten abzustellen. Manchmal sind es relative
Kleinigkeiten, um die sich die Pflegeanwaltschaft vorerst zu kümmern
scheint, hinter denen dann aber doch komplexe Probleme stehen. So
hängt etwa die Frage, ob PatientInnen zu Hause betreut werden können,
nicht selten davon ab, ob die Krankenkasse die Kosten für die
notwendigen Hilfsmittel übernimmt. Im Ablehnungsfall sind
PatientInnen und betreuende Angehörige manchmal mit der Anwendung von
billigeren Alternativprodukten oder mit den Kosten des besser
geeigneten Hilfsmittels überfordert. Die Alternative wäre mitunter
die noch wesentlich teurere Aufnahme in einem Pflegeheim. Dahinter
steht das Problem unterschiedlicher Finanzierungstöpfe und der
manchmal fehlende Blick über den Tellerrand: Natürlich kommt die
Krankenkasse im Ablehnungsfall billiger weg, doch letztlich fallen im
Topf der Pflegeheimfinanzierung für die Allgemeinheit ganz erheblich
höhere Kosten an, wenn PatientInnen nicht die ihrem konkreten Bedarf
entsprechenden Hilfsmittel erhalten und letztlich eine Heimaufnahme
unumgänglich wird. "Meine MitarbeiterInnen versuchen meist
erfolgreich diesen PatientInnen im Einzelfall die Pflegeheimaufnahme
zu ersparen, aber auch der Gemeinschaft die höheren Kosten einer
stationären Pflege", so Brustbauer.

Nach der Kenntnisnahme durch den Wiener Landtag wird der
Tätigkeitsbericht veröffentlicht und steht danach Interessierten auch
auf der Webseite der Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft
www.patientenanwalt.wien.at zum Download zur Verfügung.

Dass die Tätigkeit der Wiener Pflege- und PatientInnenanwaltschaft
ein wichtiger Beitrag zur weiteren Verbesserung des im Wesentlichen
sehr gut funktionierenden städtischen Gesundheits- und Pflegewesens
ist, dessen ist sich Brustbauer gewiss. "Meine MitarbeiterInnen und
ich werden uns jedenfalls auch in Zukunft für die PatientInnen sowie
für pflege- und betreuungsbedürftigen Menschen und die Wahrung ihrer
Rechte einsetzen", verspricht Brustbauer. (Schluss) neu

Rückfragehinweis:

PID-Rathauskorrespondenz:
   www.wien.gv.at/rk/
   Gerhard Neustifter
   Leiter der Stabsstelle Administration, Presse
   Wiener Pflege-, Patientinnen-
   und Patientenanwaltschaft
   Telefon: 01 5871204-82991
   Mobil: 0676 8118 82991
   E-Mail: [email protected]
   www.patientenanwalt.wien.at/

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel