OTS0282   23. Nov. 2011, 14:30

Kärnten: Neue Wege in der Behindertenbetreuung

LR Ragger setzt als erster Sozialreferent Österreichs UN- Behindertenrechtskonvention um - Regionale Inklusionszentren ab 2013/14 - Erstes Pilotprojekt im Bezirk Völkermarkt


"Für mich steht eine klare und vollständige
Aufklärung rund um das Behindertenförderungszentrum in Klagenfurt im
Vordergrund. Es ist mir wichtig, die Unsicherheit der Eltern zu
nehmen und ihren Sorgen und Ängsten entgegenzuwirken. Wir wollen klar
und deutlich darlegen, welchen Weg das Land Kärnten im Bereich der
Behindertenförderung in Zukunft gehen wird. Kärnten wird das erste
Bundesland sein, welches regionale, inklusive und dezentrale
Bildungszentren im Sinne der UN-Konvention kreiert", bekräftige
heute, Mittwoch, Sozialreferent LR Christian Ragger im Rahmen einer
Pressekonferenz gemeinsam mit Gerhild Hubmann, Leiterin der
Schulabteilung.

Wenn man eine solche Bildungspolitik betreiben will - und nach der
UN-Konvention muss - dann muss man die entsprechenden Ressourcen auch
bereitstellen. Deshalb ist es wichtig, die Umsetzung der regionalen
Inklusionszentren systemisch zu planen und schrittweise mit Beginn
des Schuljahres 2013/14 zu verwirklichen.

Diese Neuorientierung ist nur dank der Offensive des
Sozialreferenten in der Behindertenarbeit möglich. Es gibt jetzt fast
in jedem Bezirk Einrichtungen, wo eine Anlehre, der Besuch einer
Tages- oder Beschäftigungswerkstätte sowie die unterschiedlichsten
Wohnformen ermöglicht werden. Diese erweiterte dezentrale
Infrastruktur versetzt Kärnten in die Lage, dass Menschen mit
Behinderung wohnortnah ein adäquates Angebot zur Verfügung gestellt
werden kann. Durch diese Schritte wird gewährleistet, dass das
Leistungsangebot für einen größeren Kreis an Personen zu Verfügung
gestellt wird und nicht mehr als Privileg des bfz
(Sozialpädagogisches Zentrum) gesehen werden kann.

Im ersten Schritt wird mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 das
erste Pilotprojekt im Bezirk Völkermarkt gestartet. An zwei
Schulstandorten, die über die notwendigen räumlichen Ressourcen
verfügen, wird je eine Kleinklasse (Gruppengröße 5-7 Schüler)
angeschlossen. Es wird eine schulische Tagesbetreuung oder
Hortbetreuung eingerichtet, sofern diese noch nicht vorhanden ist. In
jeder Kleinklasse wird ein/e Pädagoge/in und ein/e
Diplom-Sozialbetreuer/in oder Fach-Sozialbetreuer/in zur Verfügung
stehen. Bei der Nachmittagsbetreuung werden personell und räumlich
dieselben Strukturen angeboten (Gruppengröße 5-7; Doppelbesetzung).
Die erforderlichen therapeutischen Förderungen werden von einem
mobilen therapeutischen Dienst abgedeckt werden.
(Schluss)

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0282 2011-11-23 14:30 231430 Nov 11 NKL0001 0345



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