• 23.11.2011, 13:22:25
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Lobbyistengesetz: Erster Teilerfolg für Sozialpartner

FCG-Pöltl: Vertagung zur Streichung der Sozialpartner aus dem Anwendungsbereich nutzen

Wien (OTS) - "Die Vertagung des Lobbyistengesetzes ist ein erster
Schritt in die richtige Richtung", zeigt sich Friedrich Pöltl,
Bundesgeschäftsführer der Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG)
in der vida und stellvertretender Vorsitzender der ÖAAB/FCG-Fraktion
in der Arbeiterkammer Wien, mit der gestrigen Entscheidung des
Justizausschusses zufrieden. Der Ausschuss hatte unter anderem Bedarf
geortet, Nachschärfungen bei der Definition von Lobbyismus
vorzunehmen. Der Beschluss über das Lobbyistengesetz soll planmäßig
im März gefasst werden.

"Dieser Aufschub schafft auch die Möglichkeit, die
Begrifflichkeiten des Textes dahingehend nachzuschärfen, dass
Gewerkschaften und Kammern vom Lobbyistengesetz ausgenommen sind", so
Pöltl. "Sozialpartner sind nun einmal keine Lobbyisten."

Pöltl weist in diesem Zusammenhang auf das Forderungspapier hin,
das bei der AK-Vollversammlung im Oktober mit Unterstützung aller elf
Fraktionen einstimmig verabschiedet wurde. Darin wird die
Bundesregierung aufgefordert, das Lobbyistengesetz auf kommerziell
agierende Personen und Vereinigungen zu beschränken sowie die
österreichischen Sozialpartnerverbände aus dessen Anwendungsbereich
auszuklammern.

Rückfragehinweis:
Friedrich Pöltl
Tel.: (01) 534 44 79481

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