- 23.11.2011, 12:03:34
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Bundesarbeitskammer fordert Modernisierung des Arbeitsrechts 3
Mehr Gerechtigkeit und Klarheit für alle
Graz (OTS) - Das österreichische Arbeitsvertragsrecht ist durch
eine sehr vielschichtige und dementsprechend unübersichtliche
Gesetzeslandschaft charakterisiert. Die 149. Hauptversammlung der
Bundesarbeitskammer fordert daher in einem gemeinsamen Antrag eine
Neukodifizierung des Arbeitsrechts, um für die ArbeitnehmerInnen mehr
Gerechtigkeit und Transparenz zu schaffen. Dabei darf es nicht zu
Verschlechterungen gegenüber dem geltenden Recht kommen. Auch in
bestehende und bewährte Strukturen der betrieblichen Mitbestimmung
und Organe der betrieblichen Interessenvertretung soll nicht
eingegriffen werden. Zentral ist dabei die Forderung nach einem
modernisierten ArbeitnehmerInnen-Begriff.
Auf wirtschaftliche Abhängigkeit abstellen
Ein neuer ArbeitnehmerInnen-Begriff, der alle unselbständig
Erwerbstätigen umfasst, deren Dienstverhältnis auf einem
privatrechtlichen Vertrag beruht, ist Basis für gleiche und gerechte
Grundnormen für alle Erwerbstätigen. Anknüpfungspunkt dafür kann
nicht nur die persönliche Abhängigkeit, sondern muss in Zukunft auch
die wirtschaftliche Abhängigkeit sein. Scheinselbständige
Arbeitsformen (zB "freie" Dienstverträge) müssen unterbunden werden,
sowohl zum Schutz der Betroffen als auch zum Schutz vor unfairen
Dumpingstrategien von Unternehmen bei den Arbeitskosten. Zum Schutz
vor Umgehung soll im Zweifel die Vermutung gelten, dass ein
Arbeitsverhältnis vorliegt.
Übersichtlich, verständlich, gerecht
Ein neues Arbeitsvertragsrecht muss übersichtlich, verständlich und
gerecht sein. Alle unselbständig Erwerbstätigen, deren
Arbeitsverhältnisse auf einem privatrechtlichen Vertrag beruhen,
sollen unter dieses kodifizierte Arbeitsvertragsrecht fallen. Neben
einer arbeitsrechtlichen Grundabsicherung aller Erwerbstätigen soll
es aber weiterhin spezifische Sonderbestimmungen für einzelne
ArbeitnehmerInnengruppen (zB Angestellte, JournalistInnen,
SchauspielerInnen oder HausbesorgerInnen) geben, um den
unterschiedlichen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung tragen
zu können und Verschlechterungen zu vermeiden.
Die Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer fordert daher vor
allem:
+ Eine qualitativ gleichwertige Regelung der Entgeltfortzahlung für
alle Berufsgruppen unter Berücksichtigung vielschichtiger
Rechtsbestände.
+ Verbot/Einschränkung unfairer Arbeitsvertragsklauseln (zB
All-in-Klauseln, Konkurrenzklausel, Konventionalstrafe,
Ausbildungskostenrückersatz, sehr kurze Verfallsfristen, sehr weit
gefasste Versetzungsklauseln).
+ Die Überprüfung der derzeitigen Beendigungsgründe im
Arbeitsverhältnis auf skurrile und nicht mehr zeitgemäße Tatbestände,
insbesondere im Zusammenhang mit Entlassung.
+ Eine faire Urlaubsregelung für alle ArbeitnehmerInnen. Insbesondere
ist der Zugang zu einer sechsten Urlaubswoche für alle
ArbeitnehmerInnen diskriminierungsfrei zu gestalten bzw zu
erleichtern.
+ Recht auf nachvollziehbare und transparente Lohn- und
Gehaltsabrechnungen.
+ Ein verstärkter Schutz der ArbeitnehmerInnen bei einvernehmlicher
Auflösung des Dienstverhältnisses: Keine monetäre Benachteiligung im
Vergleich zur "normalen" Arbeitgeberkündigung.
(Forts.)
Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Thomas Angerer
Tel.: +43-1 501 65-2578
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at
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