• 23.11.2011, 11:45:45
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  • OTS0163 OTW0163

Bundesarbeitskammer: Die Resolution zur Schuldenbremse im Wortlaut (2)

Dringliche Resolution aller vier Fraktionen einstimmig beschlossen.

Graz/ (OTS) - In der 149. Hauptversammlung wurde eine dringliche
Resolution der Fraktion sozialdemokratischer GewerkschafterInnen
(FSG), des Österreichischen Arbeiter- und Angestelltenbundes
(ÖAAB/FCG), der Freiheitlichen Arbeitnehmer (FA) und der Alternativen
und Grünen GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen (AUGE)
zum Thema Schuldenbremse einstimmig beschlossen.

Die dringliche Resolution zur "Schuldenbremse" im Wortlaut:

Die Budgetkrise ist eine Folge der Finanzkrise 2008/2009.

Die ArbeitnehmerInnen sind weder für den Anstieg der Staatsschulden
noch für die Krise verantwortlich gewesen.

Die sogenannte "Schuldenbremse" suggeriert indirekt, die
Staatsverschuldung wäre ein Problem unverantwortlicher Budgetpolitik.
Das ist aber nicht der Fall: Die Finanz- und Wirtschaftskrise haben
die Schulden gesteigert. Konjunktur- und Bankenpakete und weniger
Staatseinnahmen während der Krise haben die Schulden zusätzlich
wachsen lassen.

2007 lag der Schuldenstand der Eurozone bei 66,3 % des BIP. Seit
Beginn der Krise ist die Schuldenstandsquote der Euroländer auf 85,6%
2010 bzw 88% Prognose 2011) gestiegen.

Die hohen Staatsschulden sind also eine direkte Folge der schweren
Finanz- und Wirtschaftskrise: Sie hat hohe Kosten der Bankenrettung
mit sich gebracht, umfangreiche konjunkturell bedingte Ausfälle an
Steuer- und Beitragseinnahmen bewirkt und eine kostspielige
antizyklische Fiskalpolitik notwendig gemacht. Während der
Finanzkrise haben Menschen mit hohem Einkommen und Vermögen vom
staatlichen Schutz mehr profitiert als kleine Einkommensbezieher.

Die Staaten stecken nicht wegen ausgeweiteter Sozialausgaben in der
Krise - oder weil die ArbeitnehmerInnen über ihre Verhältnisse gelebt
hätten - sondern weil die Finanzkrise viel Geld gekostet hat. Dazu
kommt speziell in Österreich, dass die internationalen Finanzmärkte
weniger durch die Staatsschulden als durch das Ostgeschäft der
österreichischen Banken beunruhigt sind. In den Jahren vor der Krise
war die Steuerbelastung der österreichischen Unternehmungen
(großzügige Senkung der Körperschaftssteuer, Einführung der
Gruppenbesteuerung, Streichung der Börsenumsatzsteuer) bzw. der
Vermögen (Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteuer) deutlich
abgesenkt worden.

Diese Finanzkrise war kein Betriebsunfall, sie hat einmal mehr
gezeigt, dass Finanzmärkte, die nicht ausreichend reguliert sind,
systematisch zur Instabilität neigen und schwere realwirtschaftliche
Schäden anrichten können.

Die eigentliche Voraussetzung, um die Staatsverschuldung zu bremsen,
ist daher die Bekämpfung der wahren Schuldentreiber, zu der eine
Schuldenbremse aber nichts beiträgt:

+ ein krisenanfälliges Finanzsystem, das Bankenrettungen notwendig
macht
+ Steigende Arbeitslosigkeit und fehlendes Wachstum, die die
Steuereinnahmen senken und zu höheren Ausgaben führen
+ Unzureichende Beiträge von Reichen bzw. Unternehmen und Bauern

Die Schuldenbremse in Form eines nahezu strukturellen Nulldefizits
engt die Möglichkeit des Staates durch Investitionen zukünftigen
Wohlstand zu schaffen, stark ein. So wie kein Unternehmen
schuldenfrei ist und niemand ein Haus aus laufenden Einkommen
finanziert, so gilt auch für den Staat, dass er Investitionen auch
über Kredite finanzieren können soll. Da hauptsächlich zukünftige
Generationen von besserer Infrastruktur und besserer Bildung
profitieren, sollen sie zukünftig aus ihren dadurch höheren Einkommen
die Finanzierungskosten übernehmen.

Eine Schuldenbremse kann leicht zu überengagiertem Sparen führen, das
die Wachstumsschwäche vertieft. Die Schuldenbremse kann so zur
Investitions-, Beschäftigungs- und Wachstumsbremse werden - gerade
im Übergangszeitraum. Konsolidierungsautomatismen, wie im Rahmen der
Schuldenbremse vorgesehen, entdemokratisieren den
Budgetwerdungsprozess hinsichtlich Begutachtung, Diskussion und
Beschluss.

Unbestritten ist, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Einnahmen
und Ausgaben zur Konsolidierung der Staatsfinanzen mittelfristig
notwendig ist. Die Umsetzung der Schuldenbremse ist unter einen
Konjunkturvorbehalt zu stellen, da derzeit nicht einmal das
prognostizierte schwache Wirtschaftswachstum gesichert erscheint.
Eine Festlegung eines derart starken Konsolidierungspfades von
derzeit zu erwartenden 9 Mrd Euro spätestens 2017, ohne Rücksicht auf
die Unsicherheiten des mittelfristigen Konjunkturverlaufs und der
Wachstumsdynamik, bringt erhebliche Risiken mit sich. Von großen
Konsolidierungsschritten sind fühlbare negative Auswirkungen auf
Wachstum und Beschäftigung zu erwarten, wodurch die Gefahr einer
langanhaltenden wirtschaftlichen Stagnation durch überzogene
Sparprogramme entstehen könnte.

AK und ÖGB stehen daher einer "Schuldenbremse" ablehnend bis
skeptisch gegenüber, da diese unter Umständen als Vorwand für
Kürzungen am Sozialsystem verwendet wird.

Regeln für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Einnahmen und
Ausgaben zur Begrenzung der Verschuldung sind notwendig und haben
folgende Bedingungen zu erfüllen:

+ Ein Spielraum für konjunkturelles Gegensteuern muss möglich sein.
Im Übergangszeitraum ist zudem wichtig, dass die Rückführung des
Defizits Beschäftigung, Wachstum und soziale Gerechtigkeit möglichst
nicht gefährdet werden.
+ Folglich darf die Rückführung nicht nur über Ausgabenkürzungen
erfolgen, sondern muss wesentlich auch auf der Einnahmenseite
ansetzen - z.B. Vermögensteuer, Finanztransaktionssteuer, Eintreibung
der Steuerschulden sowie bei der konsequenten Bekämpfung von
Steuerhinterziehung. Gerade in der ersten Konsolidierungsphase soll
bei den Krisenverursachern angesetzt werden.
+ Es darf keine verfassungsrechtliche Festschreibung einer bestimmten
Schuldenstandsgrenze (weder absolut noch in Prozent des BIP)
enthalten sein.
+ Stattdessen ist endlich eine verfassungsrechtliche Verankerung
sozialer Grundrechte notwendig.
+ Spielräume für Beschäftigung, für Offensivmaßnahmen
(Zukunftsausgaben und Investitionen) und für Verbesserungen des
Sozialstaats müssen erhalten bleiben.

(Fortsetzung folgt)

Rückfragehinweis:
AK Wien Kommunikation
Martina Madner
Tel.: +43-1 501 65-2151
mailto:[email protected]
http://wien.arbeiterkammer.at

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