- 23.11.2011, 10:27:37
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FSG und ÖAAB warnen vor Gefahren einer Schuldenbremse
Gemeinsame Resolution beschlossen
Graz (OTS) - "Ablehnend bis skeptisch" stehen die
Sozialdemokratischen GewerkschafterInnen und der ÖAAB /FCG in der AK
einer Schuldenbremse gegenüber, heißt es heute in einer gemeinsamen
Resolution der Hauptversammlung der Bundesarbeitskammer. Die
Fraktionen warnen vor der Gefahr eines Sozialabbaus und negativen
Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung, erklärten, der Präsident
der Bundesarbeitskammer, Herbert Tumpel (FSG) und ÖAAB-Fraktionschef
AK Tirol Präsident Erwin Zangerl. In der Resolution heißt es: "Es
darf keine verfassungsrechtliche Festschreibung einer bestimmten
Schuldenstandsgrenze (weder absolut noch in Prozent des BIP)
enthalten sein".++++
"Die Staaten stecken nicht wegen ausgeweiteter Sozialausgaben in der
Krise oder weil die ArbeitnehmerInnen über ihre Verhältnisse gelebt
hätten", heißt es in der Erklärung. Die Staatsschulden sind eine
direkte Folge der Finanzkrise. Die Voraussetzung um die
Staatsverschuldung zu bremsen sei daher die Bekämpfung der wahren
Schuldentreiber: des krisenanfälligen Finanzsystems, der steigenden
Arbeitslosigkeit und der unzureichenden Beiträge von Unternehmen und
Bauern.
Die Fraktionen warnen vor "überengagiertem Sparen", vor Kürzungen im
Sozialsystem und vor fehlenden Gestaltungsspielräumen durch eine
Schuldenbremse: So könne sie zu einer Investitions-, Beschäftigungs-,
Wachstumsbremse werden.
In der Resolution wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Einnahmen
und Ausgaben im Budget als notwendig bezeichnet, aber an folgende
Bedingungen geknüpft: Ein Spielraum für konjunkturelles Gegensteuern
muss möglich sein, eine Budgetkonsolidierung darf nicht nur über
Ausgabenkürzungen erfolgen, sie muss wesentlich auf der
Einnahmenseite ansetzen, Spielräume für Beschäftigung und
Offensivmaßnahmen müssen erhalten bleiben, es darf keine
Schuldenstandsgrenze verfassungsrechtlich festgeschrieben werden,
wohl aber erinnern die Fraktionen an die Forderung einer
verfassungsrechtlichen Festschreibung der sozialen Grundrechte.
Rückfragehinweis:
Wolfgang Mitterlehner
Mobil: 0664/301 42 65
Elmar Schiffkorn
0664/337 52 13
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