• 23.11.2011, 10:00:40
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Parlamentarische Bürgerinitiative: Tierschutz in die Verfassung

Wien (OTS) - Nach Jahre langem Zuwarten wird die vom
"Internationalen Bund der Tierversuchsgegner" (IBT) im April 2009
eingereichte parlamentarische Bürgerinitiative "Tierschutz als
Rechtsgut im Verfassungsrang" endlich auf die Tageordnung des
zuständigen Verfassungsausschusses gesetzt.

"Wir appellieren an alle Ausschussmitglieder, sich intensiv mit
dem Thema - der verfassungsrechtlichen Verankerung des Tierschutzes -
auseinanderzusetzen", sagt Gerda Matias, Präsidentin des IBT und
Erstunterzeichnerin der parlamentarischen Bürgerinitiative, in der
Hoffnung, dass dieser Tagesordnungspunkt nicht gleich wieder vertagt
wird.

Hat doch schon das 1996 mit über 450.000 Unterstützungserklärungen
sehr erfolgreich durchgeführte Tierschutz-Volksbegehren als eine
seiner wesentlichen Forderungen die Aufnahme des Tierschutzes in die
Verfassung beinhaltet, was bislang nicht realisiert wurde.

Zwar wurde acht Jahre später, am 27. Mai 2004, sogar ein
4-Parteien-Entschließungsantrag erreicht, demzufolge im Rahmen des
"Österreich Konvents" Tierschutz als Staatszielbestimmung in die
Verfassung aufgenommen werden sollte. Allerdings konnte dieser Antrag
wegen der Anfang 2005 erfolgten Auflösung des "Österreich Konvents"
keiner Erledigung mehr zugeführt werden.

Ein ähnliches Schicksal erlitt auch die im Jahre 2007 ebenfalls
vom IBT eingereichte parlamentarische Bürgerinitiative "Tierschutz
als Rechtsgut im Verfassungsrang". Aufgrund beschlossener Neuwahlen
wurde die Parlamentsarbeit beendet, weshalb die damals in
Begutachtung befindliche Bürgerinitiative gemäß der damaligen
Parlamentsgeschäftsordnung verfallen ist.

Nach diesem mühevollen Hürdenlauf erwarten sich die
TierschützerInnen, dass ihr Thema diesmal parlamentarisch behandelt,
nicht weiter vertagt und nicht wegen parteipolitischer Gründe auf die
lange Bank geschoben wird.

"Denn solange Leben und Wohlbefinden der Tiere nicht
verfassungsrechtlich geschützt sind, solange steht der Schutz der
Tiere auf unsicheren Beinen. Er wird letztendlich nicht
gewährleistet, weil bei allen Kollisionen des Tierschutzes mit
verfassungsrechtlich geschützten Werten, sei es die Freiheit der
Religionsausübung, die Freiheit der Wissenschaft oder die Freiheit
der Kunst keine Güterabwägung möglich ist, wodurch stets die Tiere
das Nachsehen haben", erläutert Matias.

So kann etwa aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage das
betäubungslose Schächten wegen der verfassungsrechtlich geschützten
Freiheit der (islamischen) Religionsausübung nicht verboten und somit
auch von keiner Behörde wirksam untersagt werden.

Ähnlich verhält es sich bei umstrittenen Tierversuchen: Die
behördliche Entscheidung, ein Experiment an Affen nicht zu
genehmigen, kann unter Berufung auf die verfassungsrechtlich
verankerte Freiheit der Wissenschaft höchstwahrscheinlich erfolgreich
angefochten werden.

Selbst dem Quälen und sogar Töten von Tieren im Rahmen von
Kunstaktionen kann kein wirksamer Riegel vorgeschoben werden, solange
nur die Freiheit der Kunst, nicht das Leben und Wohlbefinden der
Tiere verfassungsrechtlich geschützt wird.

Erst mit der verfassungsrechtlichen Verankerung des Tierschutzes
wird eine gleichwertige rechtliche Ausgangssituation bei der Abwägung
unterschiedlicher Interessen bei Rechtsstreitigkeiten oder
Genehmigungsverfahren geschaffen.

Bei der parlamentarischen Bürgerinitiative handelt es sich um ein
Instrumentarium, mit dem österreichische StaatsbürgerInnen direkt
konkrete Anliegen an die Gesetzgebung oder Vollziehung des Bundes
einbringen können. Wenn die parlamentarische Bürgerinitiative die
erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, muss sie vom Nationalrat in
Verhandlung genommen werden.

Rückfragehinweis:
Mag. Romana Rathmanner
Internationaler Bund der Tierversuchsgegner (IBT)
Tel.: +43/1/713 08 23-11, Fax: +43/1/713 08 23-10
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.tierversuchsgegner.at

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