• 22.11.2011, 17:50:02
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Verfassungsausschuss behandelt größte Veränderung seit Bestehen der Volksanwaltschaft

Ostermayer erfreut über nationalen Präventionsmechanismus gegen Folter

Wien (OTS) - "Zweifellos stellt das heute im Verfassungsausschuss
behandelte Gesetz die bislang größte Veränderung seit Bestehen der
Volksanwaltschaft dar. Vor allem in Hinblick auf Menschenrechte, denn
erstmalig wird nun ein umfassender und gebündelter
Präventionsmechanismus eingeführt", zeigte sich Staatssekretär Dr.
Josef Ostermayer zuversichtlich, dass die Novelle des
Bundesverfassungsgesetzes noch heuer im Nationalrat beschlossen und
am 1. Juli 2012 in Kraft trete.

Demnach sehe die Novelle des Bundesverfassungsgesetzes zur Umsetzung
des Fakultativprotokolls zur Anti-Folter-Konvention (OPCAT) - das
Protokoll wurde im Jahre 2003 von Österreich unterzeichnet und ist
seit Juni 2006 in Kraft - die Einrichtung eines nationalen
Präventionsmechanismus gegen Folter sowie unmenschliche und
erniedrigende Behandlung vor. "Die Novelle wurde in einem umfassenden
Prozess gemeinsam mit NGOs erarbeitet und soll sicherstellen, dass
all jene Orte, an denen Menschen die Freiheit entzogen ist, präventiv
geprüft werden können, um so Missstände zu bekämpfen", erläutert
Ostermayer. Und weiter: "Zugleich mit OPCAT wird auch die
UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt".

Neue Aufgaben für die Volksanwaltschaft - mehr Personal und
Budgetmittel vorgesehen

Mit dem heute im Verfassungsausschuss behandelten Gesetz übernehme
die Volksanwaltschaft einige neue Tätigkeiten im Zusammenhang mit
Menschenrechten. Dazu zähle unter anderem: Übernahme des bisher beim
Bundesministerium für Inneres eingerichteten Menschenrechtsbeirates
sowie die Aufgabe, als nationaler Präventionsmechanismus zu
fungieren. Um die neuen Aufgaben bestmöglich erfüllen zu können,
seien 15 zusätzliche Planstellen sowie Budgetmittel in der Höhe von
etwa 3 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen. "Wir haben uns
entschieden, OPCAT an die bestehende bewährte Einrichtung der
Volksanwaltschaft anzudocken und somit sowohl Image als auch Know how
zu nutzen, so wie dies in 90% aller europäischen Staaten der Fall
ist", erklärte Ostermayer und meinte weiters "aber auch aus
Verwaltungsökonomischen Gründen".

Ziel sei es, bei der Volksanwaltschaft Kommissionen einzurichten, die
alle Orte, an denen Menschen, denen die Freiheit entzogen ist,
präventiv prüfen können, um so Missstände zu bekämpfen. Unter anderem
gehe es um die Überprüfung von Anhaltezentren, Pflegeheime,
Kinderheime und geschlossene Krankenanstalten.

"Mit dieser Maßnahme setzt Österreich einen wesentlichen Schritt zur
vollständigen Umsetzung einer völkerrechtlichen Verpflichtung", so
der Staatssekretär und bedankte sich bei den Volksanwältinnen Dr.
Brinek, Mag. Stoisits, Volksanwalt Dr. Kostelka dem Verfassungsdienst
des Bundeskanzleramts, den NGOs und allen anderen die sich
konstruktiv am Dialog beteiligt haben.

So sollen die Kommissionen interdisziplinär eingerichtet und ihre
Mitglieder nach dem Kriterium größtmöglicher gesellschaftlicher
Vielfalt ausgewählt werden. Zudem haben die Kommissionen das Recht,
jeden Ort einer Freiheitsentziehung zu betreten und jegliche Ausübung
behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt zu beobachten. Außerdem können
sie Einrichtungen und Programme für Kinder regelmäßig besuchen und
prüfen.
Insgesamt handle es sich um etwa 4.000 Einrichtungen die von der
Volksanwaltschaft geprüft werden können.

Gemeinsam mit dem Volksanwaltschaftsgesetz 1982 wurden in der
heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses zu diesem Punkt folgende
Gesetze behandelt: Bundes-Verfassungsgesetz,
Sicherheitspolizeigesetz, Strafvollzugsgesetz sowie das
Bundesgesetzblattgesetz.

Rückfragehinweis:
Elvira Franta, Bakk. phil.
Pressesprecherin von Staatssekretär Dr. Josef Ostermayer
Tel.: (01) 531 15 - 2656
mailto:[email protected]

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