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OTS0257   22. Nov. 2011, 15:22

E-Control: Systemnutzungstarifverordnungen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben

Entscheidungen der ordentlichen Gerichte noch offen Inanspruchnahme des Netzes sollte von allen gezahlt werden


Der Verfassungsgerichtshof hat nun nach zahlreichen
Beschwerden von Stromerzeugern die Netztarifverordnungen der Jahre
2009, 2010 und 2011 aufgehoben. Der Entscheidung lagen zahlreiche
Gerichtsverfahren zugrunde, in denen Stromerzeuger durchsetzen
wollten, für die Inanspruchnahme des Stromnetzes keine Netzentgelte
zu bezahlen. Aus Anlass dieser Verfahren prüfte der
Verfassungsgerichtshof die gesetzlichen Grundlagen der
Netztarifverordnungen und kam zum Ergebnis, dass das damals in Kraft
stehende Gesetz (ElWOG 2000) mangelhaft determiniert war und klarer
formuliert hätte sein müssen. Der Gerichtshof hob aus diesem Grund
die gesetzliche Grundlage auf. Nun folgte - konsequenterweise - die
Aufhebung der darauf basierenden Systemnutzungstarifverordnungen. Nun
sind wieder die ordentlichen Gerichte am Zug. Sie haben zu
entscheiden, ob die Kraftwerksbetreiber das Netz nun tatsächlich
unentgeltlich nutzen können, oder aber ob nicht doch ein angemessenes
Entgelt zu bezahlen ist. "Denn eines ist sicher: Die jährlich rund
1,5 Mrd. Euro, die für die Instandhaltung und den Betrieb des
österreichischen Stromnetzes aufgebracht werden müssen, sind von den
Netzkunden zu bezahlen. Dass eine Kundengruppe diese Leistung
gänzlich gratis in Anspruch nimmt, geht zu Lasten aller anderen
Kunden ", so der Vorstand der Energie-Control Austria, Mag. (FH)
Martin Graf.

"Der Gesetzgeber hat im nunmehr in Kraft stehenden ElWOG 2010 eine
klarere Aufteilung der Kostentragung für die Stromnetze zwischen den
einzelnen Kundengruppen, etwa Stromerzeuger und Stromkonsumenten,
vorgenommen.

Mit dem ElWOG 2010 wurden die Bedenken des
Verfassungsgerichtshofes also bereits ausgeräumt.", betont Martin
Graf.

Alle sollen für die Inanspruchnahme des Netzes zahlen
Im Jahr 2009 wurde eingeführt, dass Stromerzeuger einen etwas höheren
Beitrag für das jährlich rund 1,5 Milliarden Euro teure Stromnetz
leisten sollten. Mit der Einführung des Netzverlustentgelts auch für
Einspeiser sollte sichergestellt werden, dass jeder Netznutzer, also
nicht nur Strombezieher wie etwa Haushalte, für diese Nutzung in die
Pflicht genommen werden kann. Kleine Stromanlagen bis 5 MW wurden
weiterhin von dieser Verpflichtung ausgenommen.

Anlass der Entscheidung waren Beschwerden von Stromerzeugern, die
sich gegen einen seit dem Jahr 2009 (höheren) Beitrag an den Kosten
für die Stromnetze ausgesprochen haben.

Künftige Auswirkungen auf Netztarife noch nicht klar
Welche Konsequenzen diese Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes
hat, ist derzeit noch nicht absehbar. "Wir appellieren auf jeden Fall
dafür, dass nicht anstelle der Stromerzeuger alle übrigen Kunden über
die Maßen belastet werden." so Martin Graf abschließend.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0257 2011-11-22 15:22 221522 Nov 11 ECT0002 0400



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