Wien (OTS) - Nachdem der Verfassungsgerichtshof im Juni die
Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Grundlage für die Aufteilung
der Netzgebühren auf verschiedene Netzbenutzer festgestellt hat, hat
er nun auch die dazugehörigen Verordnungen
("Systemnutzungstarife-Verordnungen") als gesetzwidrig aufgehoben.
Dieses gestern zahlreichen Windkraftbetreibern zugestellte Urteil vom
27. September 2011 hat weitreichende Konsequenzen, da Rückforderungen
der Windkraftbetreiber nun nichts mehr im Wege steht.
Hocherfreut ist Mag. Stefan Moidl, Geschäftsführer der IG Windkraft,
über das nun bekannt gewordene Verfassungsgerichtshof-Urteil: "Wir
freuen uns, dass der Verfassungsgerichtshof den Bedenken von
zahlreichen Windkraftbetreibern gefolgt ist und sowohl die
gesetzliche Grundlage für die Aufteilung der Netzgebühren als auch
die dazu gehörigen Verordnungen aufgehoben hat." "Viele
Windkraftbetreiber haben nun die berechtigte Hoffnung, die von ihnen
geleisteten Netzverlustentgelte und Systemdienstleistungsentgelte der
letzten drei Jahre zurückzubekommen. Das Urteil zieht den Kreis
derer, die als Anlassfälle in den Genuss dieser Aufhebung kommen,
nämlich sehr weit", erläutert der renommierte Energierechtsexperte
Dr. Paul Oberndorfer aus Linz.
Die 2009 unerwartet eingeführte Neuordnung der Strom-Netzgebühren
reduzierte die Wirtschaftlichkeit von Windkraftprojekten drastisch.
Bis dahin waren wesentliche Komponenten der Systemnutzungsgebühren
von den Verbrauchern und nicht von den Erzeugern zu tragen. Seither
mussten Erzeuger deutlich mehr bezahlen, was eine Benachteiligung der
heimischen Stromerzeuger gegenüber europäischen Mitbewerbern
bedeutete. Windenergieerzeuger sind besonders betroffen, weil sie die
Mehrkosten nicht weitergeben können. Die Windenergieerzeuger sahen
schwere Mängel und Verfassungswidrigkeiten der dieser Neuregelung
zugrunde liegenden Systemnutzungstarife-Verordnung der E-Control
sowie der gesetzlichen Grundlage (Elektrizitätsgesetz ElWOG). Viele
Unternehmen beschritten den Rechtsweg. Der Verfassungsgerichtshof
hatte im Juni 2011 die Tarifbestimmungen des Elektrizitätsgesetzes
ElWOG, die die Grundlage für die Vorschreibung von Netzverlustentgelt
an Erzeuger bilden, als zu unbestimmt aufgehoben. Im Urteil des
Verfassungsgerichtshofes vom 27.9.2011 wurden nun auch die dazu
gehörigen Systemnutzungstarife-Verordnungen der Jahre 2009, 2010 und
2011 aufgehoben.
"In der Folge bedarf es aus Sicht der Windkraft nun einer neuen
Diskussion über die Frage der Aufteilung der Netzgebühren zwischen
Erzeugern und Verbrauchern und einer Reparatur des neuen
Elektrizitätsgesetzes ElWOG 2010, welches nicht Gegenstand der
Entscheidung war. Die ungerechte Belastung der Windkraft muss
beseitigt werden. Die Benachteiligung der heimischen Stromerzeugung
gegenüber von Importstrom, der auch oft Atomstrom ist, muss rasch
aufgehoben werden", fordert Moidl. Europaweit ist es so, dass die
Netzgebühren ausschließlich oder vorwiegend über die Konsumenten
aufgebracht werden und nicht über die Erzeuger. Die österreichische
Regelung führt daher zu einer Benachteiligung der heimischen
Stromerzeuger im internationalen Wettbewerb. Dies sollte aus Sicht
der IG Windkraft neu diskutiert werden.
Rückfragehinweis:
IG Windkraft
Mag. Martin Fliegenschnee-Jaksch
Tel.: Mobil: 0699 / 188 77 855
mailto:m.fliegenschnee@igwindkraft.at
http://www.igwindkraft.at
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