• 22.11.2011, 10:52:30
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Steirisches BZÖ fordert Pflichtenkatalog für den Erhalt von Sozial- und Familienleistungen

Statt Mindestsicherung Bürgergeld gekoppelt an Arbeitswilligkeit - Kindergeld und -beihilfe an Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen koppeln

Graz/Wien (OTS) - Das steirische BZÖ forderte heute im Rahmen
einer Pressekonferenz in Graz einen Pflichtenkatalog für den Erhalt
von Sozial- und Familienleistungen in Österreich. "Wir haben ein
unüberschaubares Sozial- und Familienförderungssystem, wo sich jeder
bedienen kann ohne eine eigene Leistung zu erbringen bzw. sich an
Pflichten zu orientieren. Wer sich in Zukunft nicht an erfüllbare
Spielregeln hält, sollte auch nicht am gemeinschaftlich finanzierten
Sozialsystem teilhaben. Wer seine Kinder nicht im Rahmen der
Schulpflicht am Bildungssystem teilhaben lässt, bekommt keine
Familienbeihilfe. Wer seine Kinder den vorgeschriebenen
Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen entzieht, sollte kein Kindergeld bzw.
keine Kinder- und Familienbeihilfe bekommen. Es muss im Interesse der
Allgemeinheit liegen, sinnvolle und erbringbare Pflichten an die
Auszahlung von öffentlichen Leistungen zu koppeln. Wir wollen diese
Leistungen endlich in den Bereich der Eigenverantwortung überführen,
jeder muss sich seine Sozialleistungen - vorausgesetzt er kann -
erarbeiten", so die steirische BZÖ-Mandatare Gerald Grosz, Martina
Schenk und der Grazer BZÖ-Gemeinderat Georg Schröck am Dienstag.

Auf Initiative des BZÖ wurde bereits in der letzten Sitzung des
Grazer Gemeinderates mehrheitlich eine diesbezügliche Petition an die
Bundesregierung beschlossen. Darin wird die Koppelung der
Familienbeihilfe an die Einhaltung der Schulpflicht gefordert,
verwies Schröck auf den ersten Erfolg der BZÖ-Initiative. Die
steirische BZÖ-Nationalratsabgeordnete Martina Schenk kündigte
umfangreiche Initiativen im Nationalrat an. "Wann, wenn nicht jetzt,
sollte über einen sinnvollen Pflichtenkatalog nachgedacht werden? Mit
dieser Initiative führt man im Gießkannensystem der österreichischen
Sozialleistungen endlich eine Wahlfreiheit ein. Jeder
Leistungsempfänger hat die Wahl: Entweder er ordnet sich
entsprechenden Pflichten unter und bekommt die Unterstützung der
Allgemeinheit - oder eben nicht", so Schenk.

Der steirische BZÖ-Chef Gerald Grosz forderte zudem die Abschaffung
der Mindestsicherung und die Einführung eines so genannten
Bürgergeldes. "Wer arbeitsunwillig ist, keine Arbeit annimmt und sich
gemeinnütziger Arbeit verweigert, dem soll auch die derzeit noch
bestehende Mindestsicherung gestrichen werden. Die Mindestsicherung
in der derzeitigen Form sollte überhaupt abgeschafft werden, das
Bürgergeld tritt an ihre Stelle. Konkret soll das Bürgergeld dreißig
Prozent niedriger sein als der Mindestlohn bei einer
38-Stunden-Woche. Ausgezahlt soll es über das Finanzamt werden, das
als einzige eintreibende und auszahlende Behörde kostengünstig
agieren kann. In dem Betrag sollen alle bisher an das
Arbeitslosengeld gekoppelten Transferleistungen wie etwa
Heizkostenzuschuss oder Wohnungsbeihilfe zusammengefasst werden. Es
handelt sich dabei um "keinen Dauerzustand", sondern nur um eine
"vorübergehend lindernde Maßnahme". Als Gegenleistung wird von den
Betroffenen eingefordert, dass sie eine Arbeit annehmen oder eine
gemeinnützige Tätigkeit verrichten. Die Auszahlung wird an die
Bereitschaft zur Arbeit geknüpft. Es ist entweder eine vom AMS
angebotene Arbeit annehmen oder eine gemeinnützige Arbeit zu
verrichten. Wer dazu nicht bereit ist, dem soll das Bürgergeld
gekürzt bzw. überhaupt gestrichen werden", so Grosz.

"Das Bürgergeld schützt die Fleißigen vor den Faulen. In allen
derzeitigen Modellen der Grundsicherung sind vor allem in den unteren
Einkommenskategorien nicht genügend finanzielle Anreize zur Arbeit
gewährleistet. Es geht dabei um ein sinnvolles Zusammenfassen und um
Transparenz bei den Sozialleistungen. Mit dem Bürgergeld werden auch
der Verwaltungsaufwand reduziert und Doppelgleisigkeiten zwischen
Bund, Ländern und Gemeinden abgestellt", so der steirischen
Landesobmann.

Rückfragehinweis:
BZÖ-Steiermark/Presse

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