JUGENDVERTRETUNG: Kärntner Jugendschutzgesetz verursacht Mehrkosten von rund 1,3 Millionen Euro!
Die BJV fordert einmal mehr ein einheitliches Jugendschutzgesetz mit mehr Investitionen in Prävention und Information!
Wien (OTS) - Starke Kritik übt die Bundesjugendvertretung (BJV) an
den geplanten Ergänzungen zur jüngsten Jugendschutzverschärfung in
Kärnten: "Es ist Besorgnis erregend wie die Kärntner Landespolitik
agiert, wenn es um Kinder und Jugendliche geht. Die aktuellen
Änderungen beim Kärntner Jugendschutz zeigen, wie wenig durchdacht
die letzte Gesetzesänderung war", zeigt sich BJV-Vorsitzender
Wolfgang Moitzi empört.
In den jetzigen Änderungen sticht vor allem die Einführung von
Aufsichtsorganen hervor, die damit befugt sein sollen, Jugendliche zu
kontrollieren und zu sanktionieren. "Für uns sind neben den
Sanktionsmöglichkeiten für Jugendliche vor allem die Befugnisse
dieser Organe bedenklich", erklärt Moitzi weiter.
Insbesondere zeigt die BJV auf, mit welchen Mehrkosten dies verbunden
wäre: "Im Gesetzesentwurf werden die zusätzlichen Kosten für 2
Aufsichtsorgane mit 126.000 Euro beziffert. Geht man von einem Team
pro Bezirk aus, entstünden dadurch Mehrkosten von 1.126.000 Euro! Wir
fragen uns, wie das Land Kärnten sich das leisten kann und betonen,
dass dieses Geld im Jugendschutzbereich viel besser bei Präventions-
und Informationsmaßnahmen aufgehoben wäre", erklärt Moitzi.
Vorbeugung für Jugendschutzübertretungen werde nicht durch Anhaltung,
Kontrolle und Bestrafung von jungen Menschen erreicht, erklärt
Moitzi: "Gerade im Bereich des Jugendschutzes ist bekannt, dass viele
Übertretungen aufgrund von Informationslücken und Unverständnis
herrühren - was bei der jetzigen Gesetzesflut mit neun
unterschiedlichen Regelungen nicht verwunderlich ist. Das
Jugendschutzgesetz kann nur dann greifen, wenn es von Jugendlichen
nachvollzogen werden kann und das geht erst, wenn für junge Menschen
in ganz Österreich die GLEICHEN Rechte und Pflichten gelten!"
Die BJV fordert daher, dass insbesondere die Länder, die sich beim
jüngsten Kompromissvorschlag quergestellt haben, endlich den Weg für
ein einheitliches Jugendschutzgesetz frei machen. "Auch Kärnten und
Vorarlberg müssen im Sinne der Kinder und Jugendlichen endlich ihre
Blockadehaltung aufgeben", so Moitzi abschließend.
Die Forderungen der BJV für ein einheitliches Jugendschutzgesetz sind
auf der Website ihrer Kampagne "Jugendschutz vereinheitlichen JETZT!"
unter www.vereinheitlichen.at abrufbar.
Mag.a Nicole Pesendorfer
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0676/ 880 111 048
mailto: nicole.pesendorfer@jugendvertretung.at














