- 21.11.2011, 12:34:27
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AKNÖ: Bedarfsorientierte Mindestsicherung birgt zu viele Hürden
Präsident Haneder: "Bezugsberechtigte nicht zu BittstellerInnen degradieren"
Wien (OTS) -
Rund ein Jahr nach Einführung der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung in Niederösterreich ortet die NÖ Arbeiterkammer
dringenden Reformbedarf. "Bezugsberechtigte sind mit bürokratischen
Hürden konfrontiert und werden zu BittstellerInnen degradiert. Das
muss sich ändern, damit dem Recht endlich genüge getan wird", sagt
AKNÖ-Präsident Hermann Haneder.
Eine gute und notwendige Maßnahme, doch die Umsetzung der
Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) offenbart ihre Schwächen.
"Das Modell ist alles andere als die oftmals propagierte soziale
Hängematte. Es ist eine Überbrückungshilfe für Menschen, die aufgrund
von Krankheit, familiärer Probleme oder Arbeitsplatzverlust in
prekäre finanzielle Situationen geraten. Hier ist rasche und
unbürokratische Hilfe oberstes Gebot, was in der Praxis jedoch oft
nicht der Fall ist", so der AKNÖ-Präsident.
AntragstellerInnen werden nicht selten zwischen AMS,
Bezirkshauptmannschaft und Gemeinde hin und her geschickt. Damit
verstreicht wichtige Zeit und die Zuerkennung verzögert sich. Denn
erst wenn alle notwendigen Unterlagen vorgelegt wurden, kann die
Mindestsicherung ausbezahlt werden.
Weitere "Sorgenkinder" bei der Mindestsicherung: Bei Vorhandensein
einer Wohnbeihilfe verringert sich der Bezug um diesen Betrag. Auch
die Anrechnung des extrem knapp bemessenen Vermögens führt zu großer
Schwellenangst und hält viele Betroffene davon ab, überhaupt einen
Antrag zu stellen. Zudem mangelt es an einer zentralen Anlaufstelle,
wo eine umfassende Erstberatung angeboten wird. Abgesehen davon ist
es denkbar schwer, mit maximal 752,94 Euro (für Alleinstehende und
AlleinerzieherInnen) bzw. 1.129,42 Euro (für Ehepaare) finanziell
über die Runden zu kommen.
Für die AKNÖ ergeben sich daraus folgende Forderungen, die rasch
umgesetzt werden müssen:
Der Landesgesetzgeber muss klarstellen, dass der Antrag auf die
bedarfsorientierte Mindestsicherung als rechtzeitig eingelangt gilt,
sobald er bei einer der Stellen (Arbeitsmarktservice, Gemeinde,
Bezirksverwaltungsbehörde) eingebracht wurde.
Die Vermögensanrechnungsgrenze muss in vernünftigem Maß angehoben
werden.
Die Wohnbeihilfe muss zusätzlich zur Mindestsicherung zuerkannt
werden, und darf nicht mehr die Höhe verringern.
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung muss 14 Mal anstatt bisher
nur 12 Mal pro Jahr ausgezahlt werden.
Rückfragehinweis:
Mag. Reinhold Wipfel
AKNÖ-Sozialrechtsexperte
01-58883-1420
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