- 17.11.2011, 15:10:54
- /
- OTS0269 OTW0269
Der Vorstand der Kunsthalle Wien bestätigt den Artikel in News vom 17.11.11
Wien (OTS) - Im Mai 2011 wurde ein umfangreicher Datendiebstahl,
der auch private Daten von Mitarbeitern betraf, in der Kunsthalle
Wien gegen Unbekannt angezeigt. Die Anzeige wurde aufgrund der
vorliegenden Beweislage auf den Abgeordneten Zinggl als Beschuldigten
ausgedehnt. Seit September 2011 liegt der Justizministerin ein Antrag
der Staatsanwaltschaft Wien auf Aufhebung der Immunität des
Abgeordneten Zinggl vor, um die Strafverfolgung des Abgeordneten
Zinggl möglich zu machen. Es ist - wie News berichtet - richtig, dass
dieser Antrag bislang nicht dem Immunitätsausschuss vorgelegt wurde.
Damit ist jedoch in Kürze zu rechnen. Die Anzeige gegen Abgeordneten
Zinggl lautet:
- Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem § 118a StGB,
- Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses § 119 StGB,
- Missbräuchliches Abfangen von Daten § 119a StGB,
- Auskundschaftung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses § 123
StGB,
- Missbrauch von Computerprogrammen oder Zugangsdaten § 126c StGB,
- Datenverwendung in Gewinn- oder Schädigungsabsicht § 51 DSG.
Frau Mag. Gheneff, die Anwältin der Kunsthalle Wien führt kurz aus:
"Aufgrund der bisher vorliegenden Beweismittel besteht der
dringende Verdacht, dass sich in der Wohnung des
Nationalratsabgeordneten Zinggl und auf dessen Computer Gegenstände
und Spuren befinden, die für die Ermittlungen von Bedeutung sind.
Dieser begründete Verdacht besteht insbesondere aufgrund des offenbar
unbeabsichtigt versandten E-Mails von dessen Computer aus dessen
Wohnung."
In diesem Zusammenhang erscheint Frau Mag. Gheneff auch eine
Durchsuchung der Räumlichkeiten des Abgeordneten Zinggl unumgänglich.
Für den Vorstand der Kunsthalle Wien: Mag. Thomas Häusle, Präsident
Rückfragehinweis:
Claudia Bauer
Leitung Presse/Marketing
KUNSTHALLE wien
Museumsplatz 1
A-1070 Wien
Tel.: +43-1-521 89-1222
email: [email protected]
http://www.KUNSTHALLEwien.atOTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | KHA






