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OTS0116   17. Nov. 2011, 11:35

Neues Bestattungsgesetz für Kärnten vor Beschluss

Auf Initiative von LHStv. Kaiser werden in Zukunft auch Naturbestattungen ermöglicht - Beschluss soll in kommender Regierungssitzung fallen, Gesetz Anfang 2012 in Kraft treten


In Kärnten werden in Kürze Familien die
Möglichkeit haben, verstorbene Angehörige auch auf naturbelassenen
Flächen zu beerdigen. Das gab Gesundheitsreferent LHStv. Peter
Kaiser, in dessen Verantwortungsbereich diese Thematik fällt, heute,
Donnerstag, im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt.

Im von Kaiser präsentierten Gesetzesentwurf wird die
"Naturbestattung" als "Verstreuen der Leichenasche innerhalb der
Bestattungsanlage oder Einbringen der Urne in das Erdreich"
definiert. "Das derzeit gültige Kärntner Bestattungsgesetz stammt aus
dem Jahr 1971 und entspricht nicht mehr den Anliegen und Bedürfnissen
der Kärntner Bevölkerung. Durch die von mir initiierte
Gesetzesnovelle werden die derzeit zulässigen Bestattungsarten der
Erdbestattung und Feuerbestattung um die Naturbestattung als eine
Form der Feuerbestattung erweitert", erklärte Kaiser.

Konkret bedeute das, dass bei der Feuerbestattung die Urne in
einer Urnenstätte beigesetzt, jedoch nicht beliebig vergraben oder
die Leichenasche beliebig verstreut werden kann. "Vielmehr kann die
neue Naturbestattung, also das Einbringen einer Urne in das Erdreich
oder das Verstreuen der Asche, nur auf eigens hiefür vorgesehenen
naturbelassenen Flächen erfolgen", so Kaiser weiter. Diese Flächen
seien Friedhöfe, wo bewusst auf bauliche Anlagen oder Einfriedungen
verzichtet werden kann, die aber entsprechend gekennzeichnet und mit
genau vorgegebenen und einzuhaltenden Wegen ausgestattet sein müssen,
um ein pietätvolles Bewahren der Totenruhe zu gewährleisten.

Für Kaiser ist in erster Linie der Wille des Verstorbenen für die
Bestattungsart und den Bestattungsort maßgebend. "Die Kärntnerinnen
und Kärntner sollen die Möglichkeit haben, ihre oder die letzte
Ruhestätte von Familienangehörigen so wählen zu können, wie es ihrem
Wunsch entspricht. Das ist für mich eine Frage des Respekts und des
Anstandes, den die Menschen sich von der Politik erwarten", so
Kaiser.

Kaiser wird den Gesetzesentwurf in der nächsten Sitzung der
Kärntner Landesregierung, kommenden Dienstag, zur Beschlussfassung
vorlegen. Danach, Kaiser geht jedenfalls von einem einstimmigen
Beschluss aus, wird das Gesetz dem Landtag zur Behandlung
weitergeleitet und ehestmöglich beschlossen werden. Nach Einhaltung
aller Fristen soll das neue Bestattungsgesetz dann im ersten Quartal
2012 in Rechtskraft erwachsen. Dann können die Gemeinden entscheiden,
welche Flächen sie für die Naturbestattung widmen.
(Schluss)

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0116 2011-11-17 11:35 171135 Nov 11 NKL0001 0366



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