• 16.11.2011, 14:17:38
  • /
  • OTS0245 OTW0245

Nadelstichverordnung - Geplante Verordnung des Sozialministers stellt die Verhältnisse von Mitte des 19. Jahrhunderts wieder her

Wien (OTS) - In dieser Verordnung wird unter anderem die
verpflichtende Umstellung auf so genannte "sichere Injektionsnadeln"
für alle medizinischen Leistungen vorgeschrieben. Dazu ist aus
zahnärztlicher Sicht Folgendes anzumerken:

Offensichtlich ist bei der Erarbeitung dieses Entwurfes nur an
Anwendungen in Spitälern gedacht worden, während - wie in der Politik
leider immer häufiger üblich - auf die tagtägliche Anwendung in den
Ordinationen, wo insbesondere bei der Erbringung von Lokalanästhesien
die Verwendung von Nadeln unumgänglich ist, vergessen wurde.

Die Anwendung von Nadeln mit derartigen Schutzmechanismen durch
Zahnärzte ist im menschlichen Mund wegen des extrem kleinen
Arbeitsfeldes unmöglich, ist es doch erforderlich, dass bei der
Erbringung einer örtlichen Betäubung einzelne Nerven bzw.
Nervenbündel möglichst genau getroffen werden. Dies ist mit diesen
Nadeln unmöglich, wie jede Marktübersicht deutlich zeigt, weil die
Schutzmaßnahmen das präzise Setzen der Nadeln verhindern. Es mag
offen bleiben, ob es Zufall ist, dass die Initiative SAFETY FIRST!,
die die Umsetzung dieser Verordnung begrüßt, maßgeblich von einem
bedeutenden Hersteller solcher Spritzen unterstützt wird.

Die geplante Regelung würde bedeuten, dass zahnärztliche
Behandlungen mit Lokalanästhesie praktisch unmöglich würden. Der
Standard des Umgangs mit Schmerzen bei der zahnärztlichen Behandlung
würde damit schlagartig um mindestens 150 Jahre zurückgesetzt werden,
gibt es doch Therapien, die heutzutage ohne entsprechende Anästhesie
nicht mehr erbracht werden können.

Im Endeffekt würde die Umsetzung dieser Verordnung bedeuten, dass
zahnärztliche Behandlungen entweder nur mehr in Vollnarkose -
verbunden mit beträchtlichen gesundheitlichen Risiken und enormen
Kosten - möglich wären, oder dass auch schmerzhafte Behandlungen, wie
Extraktionen und Wurzelbehandlungen, ab sofort ohne jede Narkose
stattfinden müssten.

Für die Österreichische Zahnärztekammer stellt sich die Frage, ob
dem Sozialminister beim Entwurf dieser Verordnung diese Folgen
entweder nicht bekannt waren oder ob es sich um eine zielgerichtete
Attacke auf die PatientInnen handelt.

Rückfragehinweis:
Österreichische Zahnärztekammer
Pressereferent DDr. Claudius Ratschew
Tel. 05 05 11 - 0
www.zahnaerztekammer.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel