Wien (OTS/BMWFJ) - Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner sieht
die nun fixierte Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung bis zum
31. Dezember 2012 als wichtige Maßnahme für die regionale Wirtschaft
sowie Länder und Gemeinden. "Angesichts des Übergreifens der
Finanzkrise auf die Realwirtschaft ist es ein Gebot der Stunde, dass
wir unsere Unternehmen weiterhin mit unbürokratischen öffentlichen
Auftragsvergaben unterstützen können. Gerade jetzt brauchen wir hier
Kontinuität", betont Mitterlehner. "Gleichzeitig reduzieren wir vor
allem für Länder und Gemeinden den Verwaltungsaufwand, so sparen sich
alle Beteiligten Zeit und Geld."
In der Vergabepraxis profitieren insbesondere regional orientierte
Klein- und Mittelbetriebe. "Sie werden für kleinere Aufträge direkt
zur Anbotslegung eingeladen, ohne sich vorher an einem komplexen
Vergabeverfahren beteiligen zu müssen. Eine regionale Beschaffung
bietet im Regelfall kurze Transportwege und raschen Service", so
Mitterlehner. Durch die Verordnung können Aufträge im Bau-, Liefer-
und Dienstleistungsbereich weiterhin bis zu einem Wert von 100.000
Euro direkt an Unternehmen vergeben werden. Früher lag der
Schwellenwert, unter dem für Bund, Länder, Städte und Gemeinden eine
Direktvergabe möglich ist, bei 40.000 Euro.
Durch die Verordnungs-Verlängerung bleibt auch der Schwellenwert
für das so genannte "nicht offene Verfahren ohne Bekanntmachung" bei
Bauaufträgen auf dem erhöhten Wert von einer Million Euro (früher
120.000 Euro). Allerdings ist auch hier ein fairer Wettbewerb um den
jeweiligen Auftrag garantiert. Laut Bundesvergabegesetz müssen
mindestens drei "befugte, leistungsfähige und zuverlässige"
Unternehmen zur Anbotslegung eingeladen werden.
Zwtl: Neues Bundesvergabegesetz im Ministerrat
Parallel zur Verlängerung der Schwellenwerte-Verordnung hat der
Ministerrat heute ein neues Bundesvergabegesetz beschlossen, das
künftig die von der EU-Kommission nur als Antikrisen-Maßnahme
zugelassene Schwellenwerte-Verordnung - wenn sie dann tatsächlich
ausläuft - ersetzen soll.
Einerseits wird in der Novelle die Zulässigkeit der formfreien
Direktvergabe im Vergleich zur Rechtslage vor der
Schwellenwerte-Verordnung von 40.000 auf 50.000 Euro erhöht.
Andererseits ist ein neues vereinfachtes Verfahren der "Direktvergabe
mit vorheriger Bekanntmachung" vorgesehen. Dieses ist künftig bei
Liefer- und Dienstleistungsaufträgen bis 130.000 Euro zulässig, bei
Bauaufträgen bis 500.000 Euro.
Durch die Neuregelung kommt es zu einer möglichst
unbürokratischen, aber zugleich transparenten Direktvergabe, weil
diese vorab elektronisch bekannt gemacht werden muss. Nach der
Zuschlagserteilung sind alle Verfahrens-Teilnehmer zu informieren,
welcher Unternehmer zu welchem Gesamtpreis den Zuschlag bekommen hat.
Zu diesem Zweck werden auf Bundes- und Landesebene entsprechende
Webseiten festgelegt.
Rückfragehinweis:
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Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Pressesprecher des Bundesministers:
Mag. Waltraud Kaserer
Tel.: +43 (01) 71100-5108 / Mobil: +43 664 813 18 34
waltraud.kaserer@bmwfj.gv.at
www.bmwfj.gv.at
Mag. Volker Hollenstein
Tel.: +43 (01) 71100-5193 / Mobil: +43 664 501 31 58
volker.hollenstein@bmwfj.gv.at
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