- 15.11.2011, 09:21:20
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Mitterlehner: Generationen-Scan ist positives Signal für Familien, Kinder und Jugendliche
Familien- und Jugendminister erarbeitet auf Basis von Ministerrats-Beschluss neue Verordnung - Auswirkungen auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf wichtiges Kriterium
Wien (OTS/BMWFJ) - "Mehr Transparenz schärft das Bewusstsein und
erhöht die Aufmerksamkeit. Daher ist der neue Generationen-Scan vor
allem für Kinder, Jugendliche und Familien ein positives Signal",
betont Familien- und Jugendminister Reinhold Mitterlehner anlässlich
des heutigen Ministerrats-Beschlusses des Bundeshaushaltsgesetzes.
"Damit müssen - wie im Sommer angeregt - künftig alle Gesetze
systematisch auf ihre Kinder-, Jugend-, Familien- und
Generationenverträglichkeit geprüft werden", so Mitterlehner. Auf
Basis der Novelle wird das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie
und Jugend (BMWFJ) bis zum Jahresende einen Leitfaden für Legisten
entwickeln, um Auswirkungen von Gesetzesvorhaben auf Kinder,
Jugendliche und Familien im Gesetzesprozess objektiv prüfen zu
können. Dabei wird auch berücksichtigt werden, wie sich geplante
Vorhaben auf den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) auswirken. "Das
schafft mehr Transparenz und trägt zur Kostenwahrheit bei", sagt
Mitterlehner.
Künftig wird schon in den Gesetzesentwürfen konkret dargelegt
werden müssen, ob und inwiefern ein Vorhaben finanzielle Auswirkungen
auf Kinder, Jugendliche und Familien haben wird und welche Folgen
eine gesetzliche Regelung auf die Ausgewogenheit des
Generationenvertrages haben wird. Ein weiteres Prüfkriterium soll
sein, wie sich das Vorhaben auf die gesellschaftliche Teilhabe der
jungen Menschen an für sie relevanten Entscheidungen auswirkt.
Zur Familienverträglichkeit soll zusätzlich zu den
FLAF-Auswirkungen beantwortet werden, ob und inwiefern ein Vorhaben
finanzielle Auswirkungen auf Familien mit betreuungspflichtigen
Kindern hat und es direkte und/oder indirekte Auswirkungen auf die
Beschäftigung von Personen mit Betreuungspflichten hat. Denn das hat
Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ein
weiteres Kriterium sollen zum Beispiel die möglichen Folgen für
Kinder mit besonderen Betreuungsbedürfnissen sein.
Die entsprechende Verordnung wird das BMWFJ im Einvernehmen mit
dem Finanzministerium und unter Einbindung der gesetzlich verankerten
Interessenvertretungen der Kinder, Jugend und Familien sowie der
Kinder-und Jugendanwaltschaften der Länder entwickeln.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Pressesprecher des Bundesministers: Mag. Waltraud Kaserer Tel.: +43 (01) 71100-5108 / Mobil: +43 664 813 18 34 mailto:[email protected] www.bmwfj.gv.at Mag. Volker Hollenstein Tel.: +43 (01) 71100-5193 / Mobil: +43 664 501 31 58 [email protected]
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