OTS0137   14. Nov. 2011, 12:38

AK Tumpel: "Dubiose Gütesiegel von privaten Ratingagenturen dürfen keinen Platz in Gesetzen haben"

Die AK kritisiert, dass Ratings in Gesetzen verankert sind: "Die Ratings sind und waren fehlerhaft. Sie dürfen kein Freibrief für risikoreiche Finanzgeschäfte mehr sein."


"Drei private, gewinnorientierte Firmen, die sich
noch dazu mehrmals geirrt haben, können nicht der verbindliche
Maßstab dafür sein, was eine risikoreiche Anlage ist und was nicht",
sagt AK Präsident Herbert Tumpel: "Es kann nicht sein, dass sich die
Verantwortlichen auf dubiose Gütesiegel von Ratingagenturen
verlassen, wenn sie mit dem Geld von Steuerzahler und
Steuerzahlerinnen hantieren." Es geht um das Geld von
KleinanlegerInnen genauso wie um jenes der Pensionskassen, der
Sozialversicherung oder Steuerrücklagen von Bund, Ländern und
Gemeinden. Die AK begrüßt, dass sich EU Binnenmarkt-Kommissar Michel
Barnier sich für eine "rigorose, strikte und solide Überwachung der
Ratingagenturen" einsetzt und am Dienstag eine neue EU-Richtlinie
vorlegt. Die strikte Kontrolle ist aber nicht genug, solange den
Ratingagenturen eine quasi-amtliche Stellung zugebilligt wird. "Dass
Ratingagenturen immer noch maßgeblich zur Risikobeurteilung
herangezogen werden und sogar in Gesetzestexten verankert sind, ist
für mich nicht nachvollziehbar", sagt Tumpel.

Das blinde Vertrauen auf externe Ratings kann als einer der
Hauptauslöser der gegenwärtigen Krise bezeichnet werden. Derzeit
dominieren die drei großen Ratingagenturen Standard & Poors, Fitch
und Moodys: Sie halten ganze 97 Prozent des Marktes. Ihre Gewinne
stiegen vor der Finanzkrise innerhalb von nur zehn Jahren um mehr als
900 Prozent. Ihre Ratings verschärften den Herdentrieb bei den
AnlegerInnen und verstärkten die manisch-depressiven Schwankungen auf
den Finanzmärkten noch zusätzlich. Trotzdem begleitet ihr Urteil die
wirtschafts- und finanzpolitischen Reformbemühungen in der Eurozone
nach wie vor permanent. AK Präsident Herbert Tumpel ist deshalb
empört, dass "Ratingagenturen als private und gewinnorientierte
Unternehmen, demokratisch legitimierte Regierungen in ihren
Bemühungen torpedieren können": "Es kann nicht sein, dass private
Unternehmen darüber befinden, dass viele Millionen Euro mehr an
Rettungsmaßnahmen für notleidende Staaten oder Banken notwendig
werden."

In verschiedenen Gesetzestexten wurden Ratingagenturen
quasi-behördlich Aufgaben übertragen, weil die Gesetzgebung - zum
Beispiel mit Basel II und in Folge viele Veranlagungsbestimmungen -
deren Urteil zum Maßstab für die Risikobeurteilung erhoben hat. Die
Urteile der Ratingagenturen waren in der Vergangenheit aber immer
wieder von Inte-ressen geleitet und fehlerhaft. Die Arbeiterkammer
ist deshalb der Ansicht: Kein Kreditinstitut, kein Finanzinstitut,
keine Versicherung, kein Investmentfonds, keine Pensionskasse und vor
allem aber nicht die EZB in ihren Anlageentscheidungen sollte sich
alleine auf ein externes Ratingurteil berufen können: "Die
Risikoabschätzung ist ureigenes Kredit- und Veranlagungsgeschäft und
sollte deshalb nicht zur Gänze auslagerbar sein können", ist sich
AK-Präsident Herbert Tumpel sicher. Und weiter: "Die Ratingagenturen
müssen wieder darauf reduziert werden, was sie eigentlich sind:
Private Dienstleistungsunternehmen, die Beratungen in Form von
Bonitätsurteilen und keine verbindlichen Entscheidungen anbieten."

Die Arbeiterkammer fordert daher:
+ Das Zurückdrängen der Bedeutung von Ratings in gesetzlichen Texten
und Vertragswerken: Externe Ratings müssen daher wieder aus den
einschlägigen Gesetzesmaterien genauso wie aus
Veranlagungsbestimmungen herausgenommen werden.
+ Vertragsklauseln, die bei einer Änderung von Ratings automatische
Folgen nach sich ziehen - wie zum Beispiel Zinserhöhungen bei
Krediten - sollen für ungültig erklärt werden.
+ Professionelle AnlegerInnen sollen die Urteile der Ratingagenturen
bestenfalls als ein Kriterium von vielen in ihre Entscheidungen
einfließen lassen. Geschäfte, deren Risiken nicht von professionellen
AnlegerInnen selbst abschätzbar sind, sollten von diesen auch nicht
getätigt werden.
+ Zivilrechtliche Haftung für Ratingagenturen: Bei grober
Fahrlässigkeit oder Fehlverhalten müssen zivilrechtliche
Schadenersatzforderungen gegenüber Ratingagenturen möglich sein. Die
zivilrechtliche Haftung muss EU-weit einheitlich geregelt und in den
einzelnen EU-Mitgliedstaaten zugänglich sein und gesetzlich verankert
werden.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0137 2011-11-14 12:38 141238 Nov 11 AKW0002 0584



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