- 14.11.2011, 09:48:29
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LR Ragger: Maßvolle Beteiligung von Angehörigen an Pflegekosten
Jetziges System, dass Heimpflege gratis ist, nicht zweckmäßig
Klagenfurt (OTS/LPD) - Die Sozial- und die Verfassungsabteilung
des Landes haben eine Änderung des Mindestsicherungsgesetzes zur
Begutachtung ausgesandt, welche eine maßvolle Kostenbeteilung von
unterhaltspflichtigen Angehörigen in der Heimpflege vorsieht. Das
teilte heute, Montag, Sozialreferent LR Christian Ragger mit. Damit
werde eine Ungleichbehandlung im jetzigen System beseitigt.
"Angehörige müssen derzeit keinen Beitrag zu den Kosten der
Heimpflege leisten. Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, muss
hingegen zahlen. So ist eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu Hause mit
einem Betrag zwischen 1.500 und 2.000 Euro monatlich zu bemessen.
Davon muss in der Regel ein großer Teil von den Angehörigen selbst
getragen werden. Das ist eine klare Benachteiligung jener Familien,
welche ihre Angehörigen zu Hause versorgen", erklärte Ragger.
Die demografische Entwicklung mit der zunehmenden Zahl älterer
Personen und die damit einhergehende Steigerung der Zahl der
Pflegebedürftigen erfordere, dass rechtzeitig ein stimmiges System
mit den richtigen Anreizen geschaffen werde. Es gelte der Grundsatz:
"Wer keinen Anteil an aktiver Pflege für seine pflegebedürftigen
Eltern übernehmen kann, sollte im Rahmen seiner finanziellen
Möglichkeiten einen monetären Beitrag leisten. Das ist auch im Sinne
der älteren Generation", so Ragger.
Die geplante Regelung stehe im Einklang mit dem in der Steiermark
praktizierten Modell, wobei die für Kärnten vorgesehen Kostenbeiträge
weit unter den steirischen liegen werden, wie der Soziallandesrat
betonte. Die Bemessung der Kostenbeiträge erfolgt nach einem sozial
gestaffelten System und wird in der Folge per Verordnung der
Landesregierung festgelegt werden. Bis zu einem Einkommen von 1.160
Euro wird überhaupt kein Kostenbeitrag erfolgen. So würde zum
Beispiel ein Alleinstehender, der monatlich 1.500 Euro verdient,
60,80 Euro zahlen, wer monatlich 3.000 verdient, 279 Euro.
Unterhaltspflichten reduzieren die Beiträge. Diese liegen zum großen
Teil weit unter jenen, die Eltern für ihre in
Jugendwohlfahrtseinrichtungen untergebrachten Kinder schon jetzt zu
zahlen haben. So muss nach den Regelbedarfsätzen des
Finanzministeriums für ein sechsjähriges Kind ein monatlicher Beitrag
von 296 Euro, für einen 16-Jährigen gar ein Beitrag von 399 Euro
bezahlt werden. "Unsere Eltern oder Großeltern sollten uns genauso
viel wert sein wie unsere Kinder", sagte Ragger.
Heuer geben das Land Kärnten und die Gemeinden laut Ragger für
die Pflege 180 Millionen Euro aus. Noch 2004 war es die Hälfte. Im
Jahr 2020 werden voraussichtlich 300 Millionen Euro gebraucht. Es sei
nicht davon auszugehen, dass auch die Einnahmen des Landes in der
Pflege im selben Maß steigen werden. Dies bedeute, dass ein immer
größerer Teil des Landesbudgets für Pflege ausgegeben werden müsse.
"Es gibt für mich als Sozialreferenten sicher angenehmere
Aufgaben als eine solche Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.
Doch diese notwendige Änderung muss rechtzeitig verkündet und
umgesetzt werden, damit das notwendige Bewusstsein dafür vorhanden
ist, wenn das demografische Ungleichgewicht einzusetzen beginnt",
erklärte Ragger.
(Schluss)
Rückfragehinweis:
Kärntner Landesregierung, Landespressedienst
Tel.: 05- 0536-10201
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