• 11.11.2011, 21:12:57
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Dritter NR-Präsident lädt zu Dinghofer Symposium ins Parlament Auszeichnungen für Gerhard Pendl und Waldemar Steiner

Wien (PK) - Die Ereignisse um die Verfassungswerdung in Österreich,
Ungarn und der Tschechoslowakei bildeten den Fokus des diesjährigen
Dinghofer-Symposiums, zu dem Dritter Nationalratspräsident Martin
Graf in Kooperation mit dem Dinghofer-Institut ins Hohe Haus geladen
hatte. An das Thema der heutigen Veranstaltung wurden die zahlreich
erschienenen Gäste durch Kurzreferate von Heinrich Neisser (Zweiter
Präsident des Nationalrats a.D. und Professor am Institut für
Politikwissenschaft der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck),
István Szabó (Professor am Institut für Rechtsgeschichte der
Katholischen Universität Pázmány Péter, Budapest) und Jaromir Tauchen
(Assistenzprofessor an der Juristischen Fakultät der Masaryk-
Universität, Brünn) herangeführt: Sie informierten die BesucherInnen
ganz im Sinne des Veranstaltungstitels "Die Verfassung im Wandel der
Zeit: 1918-1928" über wesentliche konstitutionelle Fragen nach
Zusammenbruch der Habsburgermonarchie.

Den Vorträgen der Experten folgte die Verleihung zweier Franz-
Dinghofer-Medaillen an den Mediziner Gerhard Pendl und den früheren
Salzburger Vizebürgermeister Waldemar Steiner. Sie erhielten diese
vom oberösterreichischen Künstler Odin M. Wiesinger neu gestaltete
Auszeichnung für herausragende wissenschaftliche Leistungen und
Verdienste um gelebte demokratische Gesinnung.

Die Jahre 1918-1928 als "Zeit des Ringens"

Dritter Nationalratspräsident Martin Graf erinnerte im Rahmen
einleitender Worte daran, dass sich am morgigen Tage der
Publikationsakt der Verkündung der Republik durch Franz Seraph
Dinghofer zum 93. Mal jähre. Aber nicht nur der 12. November sei ein
wesentliches Datum, dessen man eingedenk sein müsse: Am heutigen
Tage, dem 11. November, jähre sich schließlich auch der Todestag
Victor Adlers zum 93. Male. Obgleich nicht demselben politischen
Lager zugehörig, habe sich Dinghofer diesem großen Staatsmann sehr
verbunden gefühlt, erläuterte Graf und zitierte vor diesem
Hintergrund aus der Totenrede, die Dinghofer als Präsident der
Provisorischen Nationalversammlung für Adler gehalten hatte. Der
historische Abschnitt, dem man sich auch im Rahmen des heutigen
Symposiums widme, sei schließlich eine "Zeit des Ringens für das
Vaterland" gewesen, das Parteigrenzen habe überwinden lassen.

Verfassungsentwicklung nach Zusammenbruch der Habsburgermonarchie

István Szabó (Katholische Universität Pázmány Péter, Budapest)
beschäftigte sich im Rahmen eines Kurzreferats mit der Frage
staatlicher Kontinuität in Ungarn nach 1918 und kam in diesem
Zusammenhang auf die Schwierigkeiten in Hinblick auf eine
verfassungsmäßige Verankerung der Staatsform der Republik zu
sprechen. Schließlich hätte es durchaus nachweisbare Bestrebungen
gegeben, die Monarchie aufrechtzuerhalten, erläuterte Szabó anhand
konkreter Beispiele.

Jaromir Tauchen (Masaryk-Universität, Brünn) zeichnete in seinem
Beitrag die Verfassungsentwicklung der Ersten Tschechoslowakischen
Republik nach und hob in diesem Zusammenhang vor allem Probleme in
Hinblick auf die Berücksichtigung nationaler Minderheiten hervor.

Heinrich Neisser (Leopold-Franzens-Universität, Innsbruck) gab einen
Überblick über den Prozess der österreichischen Verfassungswerdung in
den Jahren 1918-1920 und kam in diesem Zusammenhang vor allem auf die
Divergenzen, die diesbezüglich zwischen den politischen Lagern
bestanden hätten, zu sprechen. Die Verfassung, die am 1. Oktober 1920
von der Konstituierenden Nationalversammlung verabschiedet worden
ist, bezeichnete der Redner dabei als Kompromisslösung, der man auch
ansehe, dass es eine sei. Die unterschiedlichen Vorstellungen der
politischen Lager in Hinblick auf konstitutionelle Fragen
veranschaulichte Neisser schließlich anhand dreier Fragestellungen
und Verfassungsentwürfe. Der Vorschlag der Großdeutschen Vereinigung
Dinghofers, in dem bereits zu Beginn der Vorwurf einer "Knebelung
durch die Nachkriegsverträge" anklinge, sei vor allem deshalb
bemerkenswert, weil er eine umfangreiche Aufstellung der Grundrechte
und -pflichten der BürgerInnen enthalte, skizzierte Neisser: Neben
klassischen Abwehrrechten gegenüber dem Staat stelle man hier etwa
auch die Ehe unter den Schutz der Verfassung. Darüber hinaus plädiere
der Entwurf für Freiheit der Berufswahl und des Eigentums und
verankere eine Pflicht zur Arbeit sowie zur Ausübung der politischen
Rechte.

Die historische Verfassungsentwicklung habe laut Neisser
schlussendlich aber dazu geführt, dass man heute mit einem
"Konglomerat" konfrontiert sei, das einer grundlegenden Reform
bedürfe. Diese sollte von den PolitikerInnen unserer Zeit in Angriff
genommen werden, forderte er.

Dinghofer - "eine Identifikationsfigur für das Dritte Lager"

Holger Bauer, Kuratoriumsobmann des Dinghofer-Instituts (DI) und
Moderator des heutigen Abends, kam abschließend nochmals auf die
Verdienste Dinghofers zu sprechen, die ihn zu einer
"Identifikationsfigur für das Dritte Lager" hätten werden lassen.
Dementsprechend fördere das DI nicht nur allgemein Forschungsarbeiten
aus den Bereichen Rechts-, Politik- und Geschichtswissenschaften,
sondern auch zur Person Dinghofers, informierte er.

Franz Dinghofer wurde 1873 in Ottensheim geboren und studierte nach
dem Abschluss des Gymnasiums in Graz Rechtswissenschaften. Nach
seiner Promotion zum Doktor der Rechte 1899 schlug Dinghofer eine
Karriere bei Gericht ein und wurde u.a. Richter in Linz und in
Urfahr. Bereits frühzeitig in der deutschnationalen Bewegung aktiv,
zog er für seine Partei 1901 in den Linzer Gemeinderat ein. 1905
wählte ihn der Gemeinderat zum Vizebürgermeister, zwei Jahre später
avancierte er zum Bürgermeister der oberösterreichischen
Donaumetropole.

Zusätzlich zu diesem Amt wirkte Dinghofer ab 1911 auch als
Abgeordneter zum Reichsrat, wo er bald einer der führenden Köpfe
seines Klubs wurde. So war es auch nicht verwunderlich, dass
Dinghofer in den Tagen des Zusammenbruchs der Donaumonarchie an der
Wiege der Ersten Republik stand. Gemeinsam mit dem Sozialdemokraten
Karl Seitz und dem Christlichsozialen Jodok Fink übernahm Dinghofer
im Oktober 1918 das Präsidium der Provisorischen Nationalversammlung.
Nach den Wahlen im Februar 1919 wählte ihn die Konstituierende
Nationalversammlung zum Dritten Präsidenten, und dieses Amt
bekleidete er auch in der ersten und zweiten Gesetzgebungsperiode des
1920 geschaffenen Nationalrats.

Im Oktober 1926 holte ihn Bundeskanzler Seipel als Justizminister in
sein Kabinett, dazu amtierte Dinghofer auch von Oktober 1926 bis Mai
1927 als Vizekanzler. Nach seinem Ausscheiden aus der Regierung im
Juli 1928 beschloss Dinghofer seine Karriere als Präsident des
Obersten Gerichtshofs - ein Amt, das er bis 1938 bekleidete.
Dinghofer starb 1956 in Wien. (Schluss)

HINWEIS: Fotos von dieser Veranstaltung finden Sie - etwas
zeitverzögert - auf der Website des Parlaments (www.parlament.gv.at)
im Fotoalbum.

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