• 11.11.2011, 10:42:39
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  • OTS0124 OTW0124

Wertpapierunternehmen beschließen zukünftige Strategie

Göltl: "EU-Richtlinienvorhaben vergisst auf die kleinen Unternehmer bei der Wertpapierberatung"

Wien (OTS/PWK797) - Gestern fand in der Wirtschaftskammer
Österreich ein Meeting des Fachverbands Finanzdienstleister für
Wertpapierunternehmen statt, bei dem die Führungskräfte und Experten
der Wertpapierunternehmen in einer offenen Sitzung ihre Strategie für
das kommende Jahr beschlossen. Die wichtigsten Themen waren das neue
Gewerbe "Wertpapiervermittler" und die weitere Vorgangsweise bei den
neuen EU-Richtlinienvorhaben.

EU-Richtlinienvorschläge für Wertpapierdienstleistungen

Die Wertpapierunternehmen sehen massiven Handlungsbedarf bei den
Richtlinienvorhaben der EU. Fachverbandsobmann Wolfgang Göltl: "Die
Richtlinienvorschläge bieten vorwiegend Platz für große Konzerne und
man vergisst dabei auf die kleinen Betriebe. In Österreich gibt es
einen wichtigen Markt von Klein- und Ein-Personen-Unternehmen, die
Wertpapierberatungen und die Übernahme und Weiterleitung von
Aufträgen durchführen, die durch diesen Vorschlag ins Hintertreffen
geraten." In Österreich seien die betroffenen Unternehmen - wie auch
die zukünftigen Wertpapiervermittler - hochqualifiziert und im
Interesse des Kunden tätig. Damit stellen sie ein Gegengewicht zu den
großen Instituten dar. Göltl dazu: "Ich setze mich dafür ein, dass
der persönliche Berater vor Ort weiterhin die Möglichkeit erhält,
seine Kunden objektiv in ihrem Interesse und ohne Konzernbindung zu
beraten."

Wermutstropfen Solidarhaftung

Mit der Novelle zum Wertpapiervermittler haben alle am Markt
tätigen Finanzdienstleister einen umfassenden Qualifikationsnachweis
zu erbringen. Dies wird von der Branche sehr begrüßt, der
Wermutstropfen ist jedoch die so genannte "Solidarhaftung": Die
Wertpapiervermittler müssen gegenüber ihren Kunden ihre
Geschäftsherren eindeutig offen legen. Erfolgt dies nicht, so haften
alle eingetragenen Geschäftsherren solidarisch. Diese Bestimmung soll
im September 2012 in Kraft treten.

Der Fachverband wird alle politischen und rechtlichen
Möglichkeiten gegen diese Bestimmung ausschöpfen. Dazu betont
Christian Winternitz von Kraft und Winternitz Rechtsanwälte GmbH:
"Die Solidarhaftungsbestimmung ist in mehrfacher Hinsicht
verfassungsrechtlich bedenklich: so widerspricht die Regelung allen
Grundsätzen unseres bewährten Schadenersatzsystems und ist schon aus
diesem Grund nicht sachgerecht. Es spricht daher viel dafür, dass der
Gleichheitssatz verletzt ist, darüber hinaus aber auch die
Grundrechte der Erwerbsfreiheit und der Unverletzlichkeit des
Eigentums." Der Fachverband schlägt den politischen
Entscheidungsträgern als Alternative eine verpflichtende
Berufshaftpflichtversicherung für Wertpapiervermittler vor. Diese
würde den Kunden eine Haftungssicherheit geben, ohne die
Wertpapierunternehmen in eine unkalkulierbare Solidarhaftung zu
zwingen. Damit würde auch ein höherer Haftungsfonds entstehen, was
wiederum kundenfreundlicher ist. (AC)

Rückfragehinweis:

Wirtschaftskammer Österreich
   Fachverband Finanzdienstleister
   Mag. Philipp H. Bohrn, Mag. Dagmar Hartl
   Tel.: 05 90 900-4818
   E-Mail: [email protected]
   Internet: http://wko.at/finanzdienstleister

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