- 10.11.2011, 21:42:32
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Bildungsvolksbegehren: BZÖ-Bucher für Internet-Volksbegehren mit verpflichtender Volksabstimmung
Bei 100.000 Unterschriften Behandlung im Parlament, bei 400.000 verpflichtende Volksabstimmung
Wien (OTS) - BZÖ-Chef Klubobmann Josef Bucher zieht aus dem
Ergebnis des Bildungsvolksbegehrens ganz klar die Konsequenz, dass
das Instrument Volksbegehren eine Modernisierung braucht. Bucher
schlägt deshalb eine Totalreform durch die Einführung eines
"Internet-Volksbegehrens" vor. Konkret sollen die Österreicher die
Möglichkeit bekommen, auch via Internet Volksbegehren zu starten und
zu unterstützen. Bucher verlangt, dass dieses
"Internet-Volksbegehren" ab 100.000 Unterstützern verpflichtend im
Parlament behandelt werden soll und es ab 400.000 Unterzeichnern eine
verpflichtende Volksabstimmung geben muss. 400.00 deshalb, weil dies
doppelt so viele Stimmen sein, wie für den Einzug in den Nationalrat
benötigt würden. Bucher zeigt sich davon überzeugt, dass
beispielsweise bei dieser vom BZÖ vorgeschlagenen Regelung das
Bildungsvolksbegehren mehr als die jetzigen 383.000 Unterschriften
erreicht hätte und es zu einer Volksabstimmung gekommen wäre. "In
Zeiten der Politikverdrossenheit, gerade bei der jungen Generation,
braucht es mehr Mitsprache und direkte Demokratie. Das
"Internet-Volksbegehren" ist modern, schnell und kostengünstig. Die
Direkte Demokratie muss gestärkt, aber auch weiterentwickelt und den
Möglichkeiten des Internet-Zeitalters angepasst werden. Eine moderne
Demokratie braucht moderne Bürgerbeteiligung", so Bucher.
Konkret soll das "Internet-Volksbegehren" über die Homepage des
Parlaments abgewickelt werden, wo es bereits jetzt seit ungefähr
einem Monat auf Initiative der Vorsitzenden des Petitionsausschusses,
der BZÖ-Abgeordneten Ursula Haubner, die Möglichkeit gibt, online
Petitionen und Bürgerinitiativen zu unterstützen. Bucher verweist auf
das englische Vorbild, wo bereits jetzt Volksbegehren/Petitionen
online über die Homepage des englischen Parlaments beantragt und
unterstützt werden können und ab 100.000 Unterschriften dort
verpflichtend diskutiert werden müssen. In England gibt es klare
Kriterien, welche Volksbegehren zugelassen werden, beispielsweise
werden verhetzende oder diskriminierende Forderungen
selbstverständlich ausgefiltert. In Österreich solle dies eine
unabhängige Expertenkommission prüfen und wie in England sollen auch
in Österreich die abgewiesenen Begehren veröffentlicht werden, um für
maximale Transparenz zu sorgen. Aktiv und passiv teilnahmeberechtigt
sind alle bei Nationalratswahlen wahlberechtigten Österreicherinnen
und Österreicher. Wer selber über keinen Internetzugang habe, könne
seine Unterstützung auch bei öffentlichen Stellen abgeben können.
Missbrauch sei durch klare Kriterien auszuschließen, beispielsweise
könnte die Nummer eines amtlichen Lichtbildausweises als
Identifikationsnachweis neben Namen und Wohnort verlangt werden.
Rückfragehinweis:
Pressereferat Parlamentsklub des BZÖ
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