- 10.11.2011, 13:50:37
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Innenministerin Mag. Johanna Mikl-Leitner traf Mitglieder des OGH am 10. November 2011 zu einem Arbeitsgespräch im Innenministerium.
Erfahrungs- und Informationsaustausch im Bereich der Telekommunikationsüberwachung Vorratsdatenspeicherung
Wien (OTS) - "Ich bin überzeugt, dass ein Austausch über die
jeweils anderen Zugänge, Arbeitsweisen und zukünftige
Schwerpunktsetzungen die Zusammenarbeit zwischen dem Innenministerium
und dem Obersten Gerichtshof erleichtert und transparenter macht",
sagte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner.
Der Besuch von Mitgliedern des Obersten Gerichtshofs findet in dieser
Form das erste Mal im Innenressort statt. Diese Kooperation und der
Dialog zwischen den BMI- Experten und OGH-Experten sind für beide
Institutionen bereichernd.
Für das Innenressort ist es wichtig, volle Transparenz in der
Umsetzung der besonderen Ermittlungsmethoden zu zeigen. Neben der
Einrichtung des Rechtsschutzbeauftragten ist es von großem Wert, den
Dialog mit Mitgliedern des Obersten Gerichtshofs zu suchen, weil der
OGH als Oberster Hüter der Grundrechte gesehen wird.
Die Führungskräfte des Hauses lernen die Rechtsansichten der
Richterinnen und Richter des Obersten Gerichtshofs besser kennen.
Diese können eine wertvolle Orientierung geben - gerade bei den oft
besonders sensiblen Amtshandlungen, die die Polizei bzw. das BMI
vollziehen muss. Auf der anderen Seite sind Informationen über die
Arbeitsweise, die Strukturen und die technischen Möglichkeiten der
Exekutive für die Entscheidungsfindung am Obersten Gerichtshof von
enormer Bedeutung, da sie ein klareres Bild der Polizeiarbeit zu
vermitteln helfen.
"Das heutige Treffen zeigt, dass die österreichische Polizei
gegenüber rechtsstaatlicher Kontrolle offen und bereit ist, sich
einem ehrlichen Dialog zu stellen", sagte der Vizepräsident des
Obersten Gerichtshofs Dr. Eckart Ratz.
Nach dem Strafprozessreformgesetz (StPO) sollen Staatsanwaltschaft
und Kriminalpolizei nach den genau gleichen Standards ermitteln. Über
die Einhaltung der Standards haben die ordentlichen Gerichte zu
wachen. Die oberste Instanz in Strafsachen ist der OGH.
Auch die Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung und einer
Überwachung von Nachrichten unterliegt immer einer gerichtlichen
Bewilligung der Strafgerichte und damit letztlich der Kontrolle durch
den OGH. "Um diese Überwachungsmaßnahmen kriminalistisch beurteilen
zu können, ist der heutige Besuch der Mitglieder des OGH sehr
wichtig", sagte der Vizepräsident.
Der bereits bestehende Kontakt mit den Mitgliedern des Obersten
Gerichtshofes soll intensiviert werden. "Von der Kooperation im
Bereich der besonderen Ermittlungsmethoden, bei Korruptionsdelikten
sowie bei Wirtschafts- und Finanzkriminalität profitieren beide
Seiten", sagte Mikl-Leitner.
Um die gute Zusammenarbeit auch weiterhin voran zu treiben, sprach
der Vizepräsident des OGH Eckart Ratz eine Gegeneinladung aus und lud
die Vertreterinnen und Vertreter des Innenressorts zu einem weiteren
Arbeitsgespräch in den Justizpalast ein. Er kündigte an, dazu auch
Vertreter aus der Wissenschaft einladen zu wollen.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Inneres Mag. Andreas Wallner Pressesprecher der Bundesministerin Tel.: +43-(0)1-53126-2027 [email protected] www.bmi.gv.at Oberster Gerichtshof Dr. Kurt Kirchbacher Stellvertretender Leiter der Medienstelle Tel.: +43-(0)1-52152-3525 [email protected]
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