• 10.11.2011, 13:45:18
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30 Jahre Mietrechtsgesetz -Zwangsbewirtschaftung muss ein Ende haben

Malloth: "Ludwig lenkt von den wirklichen Problemen nur ab"

Wien (OTS/PWK794) - Der Fachverband der Immobilien- und
Vermögenstreuhänder sieht in der Kritik des Wiener Wohnbaustadtrats
Michael Ludwig am Mietrechtsgesetz ein Ablenkungsmanöver für die
massiven Verteuerungen bei den öffentlichen Abgaben, insbesondere
Müll, Wasser, Kanal. "Die Wiener Stadtregierung ist für die
Mietenerhöhungen zum Großteil selbst verantwortlich", betont
Fachverbandsobmann Thomas Malloth.

Unverständlich bleibt, warum der Gesetzgeber österreichweit
ausgerechnet in Wien den zweitniedrigsten Richtwert verordnet hat.
Mit der politischen Entscheidung, den Richtwertmietzins künstlich
niedrig zu halten, werden solche "angeblich überhöhte" Mietzinse
vorsätzlich produziert. In keinem anderen relevanten Mietmarkt - wie
in Graz, Salzburg, Linz oder Innsbruck - ist dies überhaupt Thema.
Die Forderung nach Abschaffung des Lagezuschlages ist völlig aus der
Luft gegriffen, da als Kriterien für eine gute Lage nicht nur ein
vorhandener U-Bahnanschluss, sondern viele andere Faktoren, die einen
großen Vorteil für den Mieter darstellen, herangezogen werden.

"Wenn Stadtrat Ludwig nunmehr das Vorhandensein von
unterschiedlichen Mietzinsen im Altbestand kritisiert, so ist nicht
der freifinanzierte DG-Ausbau das wirkliche Problem, sondern die nach
wie vor nicht zu rechtfertigenden Unterschiede zwischen nicht einmal
kostendeckenden Friedenskronenzinsen, die seit Generationen weiter
gegeben werden, und den von Jungfamilien zu bezahlenden marktüblichen
Mieten", so Malloth.

"Man kann Wohnungen nicht in einen Topf werfen, nicht alle haben
dieselbe Ausstattung, einen einheitlichen Mietzins kann es deshalb
niemals geben. Der Mieter erhält ganz unterschiedliche Leistungen,
die sind - wie bei jeder anderen Ware - auch entsprechend zu
bezahlen. So würde man auch nie erwarten, dass man ein Limousine zum
Preis eines Kleinwagens bekommt", unterstreicht der
Fachverbandsobmann. Abgesehen davon werden in Wien unter 5 Prozent
der Mietverträge pro Jahr durch den Mieter beeinsprucht, was auf eine
hohe Zufriedenheit und ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis
schließen lässt.

"Die Forderung nach einem Amortisationszeitraum von 30 Jahren, die
Objekte in den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes zu
übernehmen, zeigt eine völlige Ahnungslosigkeit in Bezug auf die
wirtschaftlichen Zusammenhänge. Die Folge kann nur sein, dass
jegliche private Investitionen in Wohnimmobilien sofort zum Erliegen
kommen und damit in weiterer Folge eine Wohnungsknappheit verursacht
wird", so Malloth .Gerade im Hinblick auf die immer stärkere
Reduzierung der Förderungen im Wohnungsneubau durch die öffentliche
Hand sind private Investitionen in den Wohnungsneubau unbedingt
erforderlich, um die sichere Versorgung mit Wohnraum zu
gewährleisten.

Fachverbandsobmann Malloth appelliert an die Politik, gesetzliche
Rahmenbedingungen zu schaffen, die private Investitionen in Neubau
und Sanierung fördern: "Es geht darumm, Sicherheit für den
Finanzplatz Österreich zu garantieren, Vertrauen zu schaffen und
nicht mit solchen willkürlichen Aussagen dem Wirtschaftsstandort
Österreich nachhaltig zu schaden."

Die geplante Änderung in den Förderungsbestimmungen, dass Mieter
keine Vermittlungsgebühr mehr an den Makler zu leisten haben, wird
dazu führen, dass der Makler nur mehr exklusiv die Interessen seines
Auftraggebers vertreten kann, warnt der Fachverband. Die Stadt Wien
greift damit in die Privatautonomie auch des Mieters ein, der damit
keine Möglichkeit mehr hat, die professionelle Beratung und
Dienstleistung eines Immobilienmaklers in Anspruch zu nehmen, da
diese auch nicht mehr honoriert werden kann.

Auch die immer wieder geäußerte Kritik der Stadt Wien an der Höhe
der Vermittlungsprovision ist eine reine Vernebelungstaktik, um von
den eigenen horrenden Vermittlungskosten abzulenken. So beträgt das
Budget für die "laufende Information über den geförderten Wohnbau"
des Wohnservice Wien pro Jahr ungefähr 3,7 Millionen Euro. Circa
2.500 Wohnungen werden jährlich über das Wohnservice Wien vergeben.
"Hier wird keine Dienstleistung erbracht, sondern lediglich ein
Kontakt zu den Errichtern geförderter Wohnungen hergestellt. Dieses
'Adressenbüro' namens Wohnservice Wien kostet also den Steuerzahler
ungefähr 1.500 Euro pro vergebener Wohnung. Hier zahlt nicht ein
Mieter, der eine Dienstleistung erhält, sondern hier werden alle
WienerInnen ohne gefragt zu werden belastet", betont Malloth
abschließend. (AC)

Rückfragehinweis:
Wirtschaftskammer Österreich
Fachverband der Immobilien- und Vermögenstreuhänder
Ursula Pernica
Telefon: +43 (0)1 522 25 92
E-Mail: [email protected]

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