OTS0211   10. Nov. 2011, 12:21

Handelsverband: Scanner-Kassen-Streit zeigt exemplarisch Reformbedarf des Kollektivvertrags

Mumelter: "Keiner denkt über materielle Sinnhaftigkeit von KV-Regelungen nach!"


Im Presseaussendungs-Scharmützel zwischen dem
stellvertrenden Bundesgeschäftsführer der GPA-djp, Karl Proyer und
dem Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Fritz
Aichinger vor dem Hintergrund des Scanner-Kassen-Urteils des OGH wird
vor allem eines sichtbar: "Niemand scheint sich ernsthaft Gedanken
über die materielle Sinnhaftigkeit einzelner
Kollektivvertragsregelungen zu machen, wobei dem OGH kein Vorwurf zu
machen ist", konstatiert Dr. Stefan Mumelter, Generalsekretär des
Österreichischen Handelsverbandes. Denn dieser treffe seine
Entscheidungen auf Basis geltenden Rechts, auch wenn dieses
Schwachstellen aufweise.

Das in Rede stehende OGH-Urteil stellte fest, dass eine
Beschäftigte deren Anteil an Kassiertätigkeiten für die Tätigkeit im
Unternehmen bestimmend ist, in die Beschäftigungsgruppe 3 des
Handelskollektivvertrages einzustufen sei, was für die Betroffenen ab
dem fünften Beschäftigungsjahr ein Gehaltsplus von rund 150 Euro
monatlich im Vergleich zur Beschäftigungsgruppe 2 bedeute. Nun stelle
sich aber die Frage, wie die einzelnen Tätigkeiten tatsächlich für
den Unternehmenserfolg einzustufen seien.

"Es darf bezweifelt werden, dass eine gute Beratung im
Verkaufsgespräch für den Unternehmenserfolg weniger wert ist, als
Preisschilder über einen Scanner zu ziehen", ist Mumelter überzeugt.
Die entsprechende Einstufungsregelung im Kollektivvertrag sei also
vor allem einem historischen Tätigkeitsprofil mit entsprechend
höherer Fehleranfälligkeit und höherem Risiko an der guten alten
Registrierkasse geschuldet. "Ein klassisches Beispiel für die
Überfälligkeit, das Kollektivvertragsrecht an die aktuellen
Gegebenheiten anzupassen. Alle Beteiligten haben ihre Bereitschaft
dazu nach Abschluss der aktuellen Lohnrunde signalisiert. Der
Handelsverband wird dies auch einfordern" kündigt Mumelter an.

Der Handelsverband wurde vor neunzig Jahren gegründet und ist
heute eine freiwillige Interessenvertretung von mehr als 150 großen
Handelsbetrieben in Österreich. Er nimmt die Funktionen eines
Wirtschafts-, Berufs- und Arbeitgeberverbandes wahr. Darüber hinaus
versteht sich der Verband als handelsorientiertes
Dienstleistungszentrum und als branchenübergreifendes
Wirtschaftsforum und als Plattform für den politischen, rechtlichen
und technologischen Dialog und Informationstransfer. Mit Richtlinien,
Kennzeichen und Gütesiegeln setzt der Handelsverband Standards und
fördert das Qualitätsbewusstsein und Vertrauen der Konsumentinnen und
Konsumenten zum Handel.

HANDELSVERBAND
Präsident: Dr. Stephan Mayer-Heinisch, Generalsekretär: Dr. Stefan
Mumelter
A-1080 Wien, Alser Straße 45, Tel +43 (01) 406 22 36, Fax +43 (01)
408 64 81, office@handelsverband.at, www.handelsverband.at,
www.versandhandel-online.at,
Mitglied bei DSE (Direct Selling Europe) und EMOTA (European Distance
Selling Trade Association)

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