• 10.11.2011, 10:34:31
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  • OTS0117 OTW0117

Gemeinnützige zu "30 Jahre MRG": Wohnrechtsreform zur Sicherung von Stabilität und Fairness am Wohnungsmarkt notwendig

Wien (OTS) - Vor 30 Jahren wurde das Mietrechtsgesetz (MRG) mit
dem Ziel eingeführt, dem Ablöseunwesen ein Ende zu setzen und neue
sachlich gerechtfertigte Regelungen für die Mietzinsbildung zu
fixieren. Zusammen mit den Bestimmungen über den Kündigungsschutz war
damit ein wichtiger Grundpfeiler für Stabilität und Fairness am
Wohnungsmarkt gegeben. Soll das MRG auch weiterhin diese zentralen
Funktionen für die Gesellschaft erfüllen, muss es durch eine
Anpassung den aktuellen Gegebenheiten im Hinblick auf die weitere
Sicherung der Leistbarkeit von Wohnen und klare Definitionen von
Rechten und Pflichten von Vermietern und Mietern Rechnung tragen,
stellte heute Mag. Karl Wurm, Obmann des Verbandes gemeinnütziger
Bauvereinigungen, anlässlich des bevorstehenden 30-Jahr-Jubiläums des
Mietrechtsgesetzes fest.

Eine solche Wohnrechtsform, von der Mieter in rd. 1,4 Mio.
Wohnungen betroffen sind, wäre dringend erforderlich, erklärte Karl
Wurm, und verwies darauf, dass zentrale Bestimmungen des
Mietrechtsgesetzes - mit Ausnahme der Bestimmungen über die
Mietpreisbildungen - auch im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz gelten.
Der Obmann der Gemeinnützigen führte hierzu als prominentestes
Beispiel für den Reformbedarf die Regelungen zu den Erhaltungs- und
Wartungspflichten bei Thermen sowie im Lichte neuer Bautechnologien
eine zeitgemäße Adaptierung im Bereich der Gebäudebewirtschaftung an.
Darüber hinaus wären zur Sicherung der Leistungsfähigkeit der
Gemeinnützigen im Zuge einer großen Wohnrechtsreform auch im
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz Änderungen vorzunehmen, die vor allem
auf die Absicherung des GBV-Eigenkapitals als Voraussetzung für eine
hohe Bauleistung abzielen.

Rückfragehinweis:
Mag. Karl Wurm
GEWOG/Neue Heimat
Tel.: 01/401 09-12

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