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OTS0089   9. Nov. 2011, 10:22

Hundstorfer: Neues Internetangebot verbessert Schutz vor unseriösen Werbefahrten


"Das heute vorgestellte neue Webangebot der
Arbeiterkammer Niederösterreich www.haendewegvonwerbefahrten.at macht
den Kampf gegen schwarze Schafe in der Branche der
Werbefahrtenanbieter effektiver. Es ist sinnvoll, dass sich
KonsumentInnen, wenn ihnen ein verlockendes Angebot zu einem schönen
Ausflug mit anschließender Warenpräsentation in Haus flattert, schon
vor der eigentlichen Buchung informieren können, ob der Anbieter der
Fahrt bereits als unseriös bekannt ist", erklärt
Konsumentenschutzminister Rudolf Hundstorfer zum neuen
Informationsangebot der Arbeiterkammer, das vom Bundesministerium für
Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gefördert wird.****

Viele KonsumentInnen haben wohl schon des Öfteren Verständigungen
über unverhoffte Gewinne erhalten oder Gutscheine für supergünstige
Reisen, welche sie sich im Rahmen einer Ausflugsfahrt oder beim
"gemütlichen Beisammensein bei Speis und Trank" in einer Gaststätte
abholen können.

Diese verlockenden Einladungen sind sehr häufig der Auftakt zu
einer Veranstaltung mit gekonnt inszenierten Warenpräsentationen
aller Art. Mit Überredungskunst, Halbwahrheiten, "überwältigender"
Sprachgewalt und nicht selten auch purer Einschüchterung versuchen
bestens geschulte PräsentatorInnen, ihre Produkte an den Mann bzw.
die Frau zu bringen. Überteuerte Nahrungsergänzungsmittel werden als
medizinische Wundermittel angepriesen, qualitativ minderwertige
Gesundheitsprodukte werden um ein Vielfaches ihres wahren Wertes
verkauft und gutgläubige KonsumentInnen auf "praktisch kostenlose"
Reisen geschickt, ohne dabei die zahlreichen noch anfallenden
Gebühren und Zuschläge zu erwähnen.

Konsumentenschutzminister Hundstorfer verweist in diesem
Zusammenhang auf die wichtigsten Regelungen für Werbefahrten, die
dazu beitragen sollen, unseriöse Anbieter leichter zu erkennen:

Die Einladung muss Mindestinformationen enthalten und folgende
Informationen müssen auf seriösen Einladungen jedenfalls abgedruckt
sein:
- Name (Firma) des Gewerbetreibenden, ladungsfähige Anschrift sowie
Zeitpunkt und Ort der Veranstaltung. Misstrauen ist jedenfalls bei
der Angabe von Postfachadressen angebracht. Hinter einem Postfach
können sich die Verantwortlichen allzu zu leicht verstecken, weshalb
die Angabe lediglich eines Postfachs gesetzwidrig ist.

- Charakterisierung der angebotenen Waren, gegebenenfalls der
angebotenen Dienstleistungen.

- im Fall der Bewerbung von Reisen: Name (Firma) sowie Standort des
Reiseveranstalters.

- ein Hinweis auf das bestehende Verbot der Entgegennahme von
Bestellungen und des Verkaufs gegen Bargeld bei der Veranstaltung.
Grundsätzlich dürfen Einladungen an Haushalte zudem keine Zusagen von
Gewinnen oder Preisen enthalten.

Zudem ist eine Anmeldung der Veranstaltung bei der zuständigen
Bezirksverwaltungsbehörde erforderlich.
Auch sind Warenpräsentationen und Verkäufe bestimmter Produkte im
Rahmen von Werbeveranstaltungen jedenfalls verboten.
Dazu gehören u.a.: Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel,
Heilbehelfe, kosmetische Mittel, Uhren aus Edelmetall, Gold- und
Platinwaren.

Das 1x1 bei Werbefahrten

Nehmen KonsumentInnen trotzdem an solchen Veranstaltungen teil, so
sind folgende Punkte wichtig:

- Es dürfen bei Werbefahrten keine Bestellungen entgegengenommen
werden.

- Es dürfen Waren nicht vor Ort verkauft werden.

- Die beworbenen Produkte sind in aller Regel nicht preiswerter als
im normalen Handel, sondern zumeist überteuert.

- Ein gesundes Misstrauen bei Versprechungen betreffend die Produkte
ist auf alle Fälle angebracht.

Zu spezieller Vorsicht rät der Konsumentenschutzminister bei
Werbefahrten, die ins Ausland gehen, da in der Regel die
österreichischen Schutzvorschriften nicht gelten.

"Ich empfehle jedenfalls jedem potentiellen Teilnehmer an einer
Werbefahrt schon im Vorfeld umfassend über den Anbieter zu
informieren, damit es nicht auf der Ausflugsfahrt dann ein böses
Erwachen gibt", so der Konsumentenschutzminister.

Umfassende Informationen zum Thema Werbefahrten bietet die
Broschüre "Gewinn? oder Falle! Werbeveranstaltungen und
Ausflugsfahrten", die kostenlos beim Broschürenservice des
Konsumentenschutzministeriums unter der kostenfreien Servicenummer
0800-202074 zu beziehen ist.
(schluss)

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0089 2011-11-09 10:22 091022 Nov 11 NSO0001 0541



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Rückfragehinweis: Bundesministerium für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
Mag.a Elisabeth Kern,
Pressesprecherin des Sozialministers
Tel.: (01) 71100-2247
www.bmask.gv.at

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