- 09.11.2011, 09:34:48
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Linzer Zahnarzt meldete Assistentin nicht zur Ausbildung an: 6.000 Euro Schadenersatz für junge Frau
Linz (OTS) - Dieser Fall dürfte in der Zunft der Zahnärzte öfter
vorkommen: Ein Linzer Zahnarzt meldete eine Assistentin nicht für den
erforderlichen theoretischen Teil der Berufsausbildung an. Die junge
Frau konnte deshalb ihre Ausbildung nicht abschließen. Und hatte
daher erhebliche Lohneinbußen. Die AK klagte für die Auszubildende
6.000 Euro Schadenersatz ein - und gewann.
Zur dreijährigen Berufsausbildung von zahnärztlichen
Assistenten/-innen gehört auch ein theoretischer Teil, der am AKH
Linz absolviert werden muss. Dieser Kurs findet einmal pro Woche
statt und dauert ein Jahr lang.
Die Anmeldung zur Ausbildung muss vom Arbeitergeber oder von der
Arbeitgeberin vorgenommen werden. Die betroffenen Assistentinnen
haben darauf keinen Einfluss. Auch keinen Einfluss haben die
Mitarbeiter/-innen auf den Zeitpunkt des Kurses - nach Wahl des
Zahnarztes kann der Theorieteil im ersten, zweiten oder dritten
Ausbildungsjahr abgelegt werden.
Im konkreten Fall hat der Zahnarzt die Assistentin weder im ersten
noch im zweiten Jahr angemeldet. Zur rechtzeitigen Beendigung der
Ausbildung hätte die Mitarbeiterin nun spätestens im dritten
Ausbildungsjahr am Kurs teilnehmen müssen. Obwohl die Assistentin
mehrmals ihren Wunsch zur theoretischen Ausbildung deponiert hat,
unterließ der Dienstgeber die Anmeldung. Erst ein Jahr später, also
nach Abschluss der Ausbildungszeit, erlaubte ihr der Zahnarzt den
Kursbesuch.
Das hatte dann zwei Konsequenzen: Die Arbeitnehmerin konnte ihre
Ausbildung nicht in der vorgesehenen Zeit abschließen. Und der
Zahnarzt zahlte ihr weiter das Gehalt des dritten Ausbildungsjahres -
statt des ersten Jahres für eine fertig ausgebildete Assistentin.
Die Arbeitnehmerin schaltete daraufhin die AK ein, denn die
Differenz zwischen dem Ausbildungslohn von 590 Euro (plus 60 Euro
Gefahrenzulage) und dem Lohn im ersten Berufsjahr von 1.048 Euro
(plus 60 Euro Gefahrenzulage) summierte sich auf über 6.200 Euro.
Weil aber der Zahnarzt die zustehende Zahlung verweigerte, klagte
die AK den Betrag als Schadenersatz ein. Das Landesgericht Linz
teilte die Rechtsansicht der AK und verurteilte den Zahnarzt
schließlich zur Schadenersatzzahlung.
Es ist anzunehmen, so die AK-Experten, dass es noch weitere
ähnliche Fälle gibt.
Rückfragehinweis:
Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Dr. Walter Sturm
Tel.: (0732) 6906-2192
mailto:[email protected]
http://www.arbeiterkammer.com
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