- 07.11.2011, 15:53:06
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- OTS0236 OTW0236
Akute Erkrankung nach Schulimpfung
Land muss Impfopfer Schmerzensgeld zahlen
Graz (OTS) - Nach Kärnten muss nun auch das Land Steiermark
Entschädigung an Impfopfer zahlen. Im Rahmen einer Schulimpfung
erlitt ein Schüler der Volksschule St. Margarethen an der Raab eine
ernste Bluterkrankung und musste im Spital behandelt werden. Die
Mutter des Kindes war über die Risiken der Impfung nicht aufgeklärt
worden. Den Eltern wurde nur ein Informationsblatt vorgelegt, in dem
einseitig die Gefahren der Krankheiten, gegen welche die Impfungen
schützen sollen, in übertriebener Weise aufgezählt werden.
Das Landesgericht für ZRS Graz (6 R 310/10t) verurteilte am
14.9.2011 das Land Steiermark zur Zahlung des Schmerzensgeldes, weil
auf die Risiken der Impfung nicht hingewiesen wurde.
Auf dem Informationsblatt, das üblicherweise den Eltern vor einer
Schulimpfung vorgelegt wird, finden die Nebenwirkungen der Impfstoffe
keine Erwähnung. So wird der Eindruck der völligen Ungefährlichkeit
der Impfung erweckt und deren allfällige Risiken werden überhaupt
nicht angesprochen.
Zweck der Aufklärung ist es, - so die aktuelle Rechtsprechung -,
die Patienten in die Lage zu versetzen, eine Risikoabwägung
durchzuführen.
Das Gericht widerspricht in seinem Urteil der verbreiteten
Meinung, auf seltene Nebenwirkung des Impfstoffes sei nicht
hinzuweisen. Impfungen sind präventive Maßnahmen, daher nicht
dringlich. Umso mehr muss die Aufklärung umfassend sein.
Grundgedanke der Aufklärungspflicht ist, dass der Patient
entsprechend seinem Selbstbestimmungsrecht in die Lage versetzt
werden soll, die Risiken der Behandlung vor seiner Zustimmung
einzuschätzen. Selbst auf die Möglichkeit äußerst seltener
Nebenwirkungen ist laut OGH (1 Ob 84/08 x) dann hinzuweisen, wenn für
den Eingriff aus medizinischer Sicht keine Dringlichkeit oder
überhaupt keine zwingende Indikation besteht.
Der impfkritische Verein AEGIS Österreich, ist über dieses Urteil
sehr erleichtert. Die Praxis der Schulimpfung entspricht in keiner
Weise der geltenden Rechtslage. Es gibt an Schulen weder eine
persönliche noch eine umfassende Aufklärung.
Rückfragehinweis:
AEGIS Österreich
Dr. Johann Loibner, Sachverständiger für Impfschäden
Tel 03143/297313
[email protected]
www.aegis.at
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