Schittenhelm und Khol: Bei Pensionsdebatte Frauen in den Mittelpunkt rücken!
Bessere Anrechnung der Kindererziehungszeiten. Schluss mit Zwangspensionierungen und Ruhensbestimmungen! Pflegefreistellung ausweiten!
Wien (OTS) - In ihrer heutigen Pressekonferenz nahmen die
Bundesleiterin der ÖVP Frauen Abg.z.NR Bgm. Dorothea Schittenhelm und
Seniorenbund-Bundesobmann NR-Präs.i.R. Univ.-Prof. Dr. Andreas Khol
wie folgt Stellung:
Frauen müssen zumindest bis 60 arbeiten dürfen! Deutliche Belohnung
für Arbeiten nach 60 gefordert!
Schittenhelm und Khol sind sich einig: "Jede Frau muss das Recht
haben, mindestens bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter
erwerbstätig zu sein. Freiwillig auch darüber hinaus. Das bedeutet
eine Beendigung aller Zwangspensionierungen, die Abschaffung von
Zuverdienstgrenzen von vorzeitig pensionierten ASVG-Versicherten und
die Diskussion darüber, wie man das gesetzliche Pensionsantrittsalter
der Frauen schneller an jenes der Männer anpassen kann als bisher
geplant!"
Schittenhelm empfiehlt dazu den Frauen auch, "solche vorgelegten
Zwangspensionierungen nicht zu unterschreiben, weil dies - wie ein
aktuelles Gerichtsurteil zeigt - zum großen Nachteil werden kann" und
die Bundesleiterin der ÖVP Frauen unterstützt die rasche Einführung
des Seniorenbund-Belohnungsmodells:
"Wenn Frauen nach 60 weiterarbeiten wollen, sollen sie pro Jahr um
12% mehr Pension erhalten. Eine Frau, die also bis 65 weitermacht,
hätte dann um 60% mehr Pension. Damit könnte sie wenigstens in der
Pension aus eigener Kraft die Lücke, die oft durch die Zeiten der
Kindererziehung entsteht, in ihrem Einkommen nahezu schließen!"
Kindererziehungszeiten besser auf die Pension anrechnen!
"Wir fordern, dass für jedes Kind vier Jahre als
pensionsbegründende Zeit auf die Pension angerechnet werden - gleich
in welchem Abstand die Kinder geboren sind. Jedes Kind bedeutet
schließlich gleich viel Verantwortung", betont Schittenhelm.
Unterstützt wird sie dabei von Khol: "Wer will, dass man das
gesetzliche Antrittsalter der Frauen erhöht, oder zumindest das
tatsächliche, muss unbedingt auch die Kindererziehung ordentlich
anrechnen. Das derzeit geltende Modell war ein Meilenstein der
Schüssel-Regierung, muss aber noch deutlich ausgebaut werden!"
Einig ist man sich hier auch hinsichtlich der Finanzierung: "Die
Kosten für die Anrechnung der Kindererziehungszeiten auf die Pension
sollten dringend aus dem Familienlastenausgleichsfonds (FLAF)
herausgenommen und besser ins Pensionssystem integriert werden. Eine
solche Entlastung des FLAF ist uns beiden wichtig!"
"Allerdings sind im Gegenzug die Kosten für die Ausgleichszulage -
die im Wesentlichen eine Mindestsicherung für Pensionisten und somit
eine Sozialmaßnahme ist - aus dem Pensionssystem in das Sozialsystem
übergeführt werden", ergänzt Khol.
Verbesserung der Pflegefreistellung: Anspruch am Kind anknüpfen.
Auch Menschen die nicht im gemeinsamen Haushalt leben einbeziehen -
inkl. berufstätiger Großeltern!
"Die Pflegefreistellung muss auf zwei Wochen pro Jahr ausgedehnt
werden. Das hilft den Frauen jedenfalls mehr als der "Papa-Monat" der
Frauenministerin. Eine solche Freistellung sollen dann aber auch
Personen erhalten, die nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen - zum
Beispiel geschiedene Elternteile. Und auch berufstätige Großeltern
sollten eine solche Freistellung in Anspruch nehmen können - auch sie
wollen damit ihre Familien unterstützen, wollen dem kranken Enkerl
beistehen. Anknüpfen sollte die Freistellung nicht mehr am
Arbeitnehmer, sondern am Kind - das heißt wir wollen zwei Wochen
Freistellung pro Kind", fordert die Bundesleiterin der ÖVP Frauen
weiter.
Frauen in der Mehrheit: Verfassungsrechtliche Bedenken erfordern
bessere Begutachtung der Auswirkung von Pensionsgesetzen auf die
Geschlechter!
"Von den 1,8 Millionen ASVG-Versicherten sind 1,1 Millionen
Frauen. Das zeigt, wie wichtig es ist, bei den Debatten um Pensionen,
die Frauen in den Mittelpunkt zu rücken", erklärt Schittenhelm
abschließend zu den Beweggründen der heutigen gemeinsamen
Pressekonferenz.
Und Khol ergänzt: "Von den Seniorenbundmitgliedern sind zwei
Drittel Frauen, im Parlament vertritt unsere Anliegen mit Mag.
Aubauer eine Frau und auch im Seniorenbund-Präsidium haben die Frauen
die Mehrheit!
Wichtiger Beweggrund für die aktuelle Pressekonferenz sei zudem
der Entscheid des EuGH hinsichtlich der Pensionsanpassung 2008.
"Wir müssen daher einfordern, dass hinkünftig alle Entscheidungen
im Pensionssystem daraufhin untersucht werden müssen, wie viele
Frauen und Männer jeweils betroffen sind. Sollte eine Maßnahme
nämlich ein Geschlecht deutlich stärker als das andere, wird uns das
der EuGH immer als gleichheitswidrig aufheben", erklärt dazu der
Seniorenbund-Obmann, der dazu abschließend die entscheidenden Zeilen
des entsprechenden Urteils zitiert:
"Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs liegt eine
mittelbare Diskriminierung vor, wenn eine nationale Maßnahme zwar
neutral formuliert ist, in ihrer Anwendung aber wesentlich mehr
Frauen als Männer benachteiligt (vgl. u. a. Urteil vom 16. Juli 2009,
Gómez-Limón Sánchez-Camacho, C 537/07, Slg. 2009, I 6525, Randnr. 54
und die dort angeführte Rechtsprechung)"
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