- 04.11.2011, 16:38:07
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Mitterlehner: EU-Dienstleistungsrichtlinie im Bundesrat beschlossen
Rechtsverbindliche Umsetzung erleichtert grenzüberschreitende Tätigkeiten für österreichische Unternehmen im EU-Binnenmarkt
Wien (OTS/BMWFJ) - Alternativ zur Beschlussfassung mit einer
Zwei-Drittel-Mehrheit, die von der Opposition seit Ende 2009
verhindert worden war, setzt Österreich die
EU-Dienstleistungsrichtlinie durch ein Bundes- und neun Ländergesetze
um. Das entsprechende Bundesgesetz hat nach dem Nationalrat am
Freitagnachmittag auch der Bundesrat beschlossen. "Die
EU-Dienstleistungsrichtlinie erleichtert grenzüberschreitende
Tätigkeiten und bringt neue Wachstums- und Beschäftigungschancen im
EU-Binnenmarkt. Diese Vorteile wollen wir im Interesse unserer Klein-
und Mittelbetriebe nützen", sagte Wirtschaftsminister Reinhold
Mitterlehner im Bundesrat. "Jetzt geht es darum, auch die
rechtsverbindliche Umsetzung auf der Landesebene möglichst rasch
abzuschließen, um die Vollumsetzung der Richtlinie nach Brüssel
notifizieren zu können", so Mitterlehner weiter.
Die entsprechenden Ländergesetze wurden bisher von Salzburg,
Oberösterreich und der Steiermark beschlossen. Gemäß den aktuellen
Plänen werden die anderen Bundesländer bis zum Dezember 2011 folgen.
Ziel der aktuellen Umsetzungsvariante ist es, eine Verurteilung durch
den Europäischen Gerichtshof (EuGH) samt Strafzahlungen doch noch
abwenden zu können: "Eine Erfolgsgarantie gibt es nicht. Die
Verantwortung für eventuelle Strafzahlungen trägt aber nicht die
Bundesregierung, sondern sollte die Opposition bei sich suchen, weil
sie ihre Zustimmung zur Verfassungsmehrheit aus taktischen Gründen
verweigert hat", betonte Mitterlehner.
Im Rahmen der laufenden Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
werden die seit Ende 2009 arbeitenden Einheitlichen Ansprechpartner
(EAP, one-stop-shops) legalisiert. Sie bieten Unternehmen die
Möglichkeit einer elektronischen Antragstellung und Abwicklung von
Genehmigungsverfahren zur Erbringung von Dienstleistungen. Der
Unternehmer kann sich zuvor auf der EAP-Homepage informieren, welche
Formalitäten und Unterlagen in Österreich für das Erbringen von
Dienstleistungen notwendig sind. Weiters wird eine bessere
Rechtsgrundlage für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von
Behörden geschaffen, was die Informationsbeschaffung erleichtert.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Pressesprecher des Bundesministers: Mag. Waltraud Kaserer Tel.: +43 (01) 71100-5108 / Mobil: +43 664 813 18 34 mailto:[email protected] www.bmwfj.gv.at Mag. Volker Hollenstein Tel.: +43 (01) 71100-5193 / Mobil: +43 664 501 31 58 [email protected]
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