• 03.11.2011, 10:28:52
  • /
  • OTS0082 OTW0082

Lebenshilfe: Bildungsvolksbegehren als Impulsgeber zur Schulreform

Fahrplan zum inklusiven Unterricht weiter fortsetzen. Sonderschulen in inklusive Schulen umwandeln.

Wien (OTS) - Das Präsidium der Lebenshilfe Österreich hat sich in
seiner heutigen Sitzung erneut für die Unterstützung des
Bildungsvolksbegehrens ausgesprochen: "Die Lebenshilfe unterstützt
die Forderungen des Volksbegehrens "Bildungsinitiative" und damit
eine tiefgreifende Bildungsreform zum Wohle der jungen Generation.
Jedem Kind in Österreich gebührt der Anspruch, seine Bildungschancen
voll auszuschöpfen, unabhängig ob es mit einer Behinderung lebt oder
nicht", unterstreicht Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain
Weber.

Wesentliche Punkte des Bildungsvolksbegehrens stimmen mit den
Forderungen der Lebenshilfe nach einer inklusiven Schule überein.
Dazu zählt unter anderem die Inklusion von Kindern mit Behinderungen
auf allen Bildungsstufen. "In einer inklusiven Schule lernen Kinder
mit und ohne Behinderungen miteinander und voneinander. Die inklusive
Schule beinhaltet alle Voraussetzungen für ein zukunftsfähiges und
sozial faires Bildungssystem, von dem alle Schüler und Schülerinnen
profitieren", hält Weber fest.

Als dringend reformbedürftig bezeichnet Weber das derzeitige
Modell der Sonderschulen und verweist dabei auf eine aktuelle Studie
der Universität Freiburg: "Die Berufsperspektiven von jungen
Erwachsenen mit Sonderschulvergangenheit sind ungleich schlechter als
von Schülern aus Integrationsklassen", so Weber. Durchschnittlich
besuchen rund 53 % aller Schüler und Schülerinnen mit
sonderpädagogischen Förderbedarf in Österreich eine
Integrationsklasse.

Der Reformvorschlag der Lebenshilfe Österreich sieht eine
Umwandlung der Sonderschulen in Regelschulen vor. In ihrem Stufenplan
zur inklusiven Schule fordert die Lebenshilfe Österreich den
sofortigen Baustopp von neuen Sonderschulen. "Jede neu zu bauende
Schule muss von nun an eine inklusive Schule sein, in der Kinder mit
und ohne Behinderungen gemeinsam lernen", bekräftigt Weber.

Gesetzesgrundlage für die inklusive Bildung ist die
UN-Behindertenrechtskonvention, Artikel 24. Das
Unterrichtsministerium beschäftigt sich seit Beginn des Jahres mit
dem Nationalen Aktionsplan Behinderung, der die Rahmenbedingungen zur
Umsetzung einer inklusiven Bildung mit allen Systembeteiligten
abstimmt. "Die Vorarbeiten auf Beamtenebene sind bislang gut
vorangeschritten. Wir ermutigen Frau Bildungsministerin Dr. Claudia
Schmied, den Reformprozess zur inklusiven Schule weiter fortzusetzen
und gemeinsam mit den Verantwortlichen auf Landesebene die
gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine inklusive Schule zu
gestalten", schließt Weber.

Rückfragehinweis:
Lebenshilfe Österreich
Eva Schrammel
Tel.: 01/812 26 42 - 79 oder 0664/ 88 43 1996
mailto:[email protected]
www.lebenshilfe.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | LBH

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel