• 02.11.2011, 19:18:56
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  • OTS0210 OTW0210

Presseaussendung der Schlichtungskommission gemäß § 13a Universitätsgesetz 2002 beim BMWF

Wien (OTS) - [Geschäftsstelle der Schlichtungskommission gemäß §
13a Universitätsgesetz 2002 beim Bundesministerium für Wissenschaft
und Forschung] Im Schlichtungsverfahren Wirtschaftsuniversität Wien
gegen die Republik Österreich betreffend die Leistungsvereinbarung
für die Jahre 2010 bis 2012 hat am 2. November 2011 die dritte und
abschließende mündliche Verhandlung der Schlichtungskommission
stattgefunden.

Nachdem die Schlichtungskommission bereits festgestellt hatte, dass
die Nichterlassung der Verordnung gemäß § 124b Abs. 6 UG zur
Festlegung des Zugangs zu den Bachelorstudien "Wirtschafts- und
Sozialwissenschaften" und "Wirtschaftsrecht" eine gravierende
Änderung der Rahmenbedingungen der Leistungsvereinbarung darstellt,
konnte auch bei der dritten und abschließenden mündlichen Verhandlung
der Schlichtungskommission keine Einigung erzielt werden.

Die Schlichtungskommission hat nach interner Beschlussfassung die
Verhandlung geschlossen und wird die schriftliche Ausfertigung des
Bescheides über die Abänderung der Leistungsvereinbarung in der
zweiten Novemberhälfte an die Parteien zustellen.

Rückfragehinweis:
Geschäftsstelle der Schlichtungskommission
Mag. Christine Perle
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung
Tel.: +43 1 53120/5815
E-Mail: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MWF

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