- 02.11.2011, 14:15:06
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Nördlich des Heeresspitals: Naturschutzrechtliches Verfahren wird eingeleitet
Im Rahmen der Untersuchung soll die Vereinbarkeit des Schutzes für Ziesel und Feldhamster mit der Schaffung von Wohnungen überprüft werden
Wien (OTS) - Auf dem Areal zwischen Brünnerstraße und
Marchfeldkanal in Wien-Floridsdorf, direkt hinter dem Heeresspital,
sollen in den kommenden Jahren rund 950 geförderte Wohnungen
errichtet werden. Auf Grundlage der vorliegenden Studie
"Artenkartierung Europäisches Ziesel und Feldhamster in Wien 21" von
Dr.in Ilse E. Hoffmann wird der bevorstehende Bauträgerwettbewerb am
Areal nördlich des Heeresspitals um die Thematik des Erhalts der dort
vorkommenden geschützten Tierpopulationen erweitert. Zur Umsetzung
des geplanten Wohnbauprojektes nördlich des Heeresspital wird daher
ein naturschutzrechtliches Verfahren unter Einbindung entsprechender
ExpertInnen stattfinden. "Ziesel und Feldhamster zählen zu den
bedrohten Tierarten und stehen daher unter Schutz. Mit dem
naturschutzrechtlichen Verfahren soll geprüft werden, durch welche
Maßnahmen die Tierpopulationen zu Gänze gesichert und das geplante
Wohnbauvorhaben dennoch umgesetzt werden kann. Die Anrainerinnen und
Anrainer werden nicht nur in die Planung des Projekts einbezogen,
sondern können sich auch bei möglichen sanften Umleitungsmaßnahmen in
für die Tiere ebenso geeignete Ausgleichsflächen, die sich in
unmittelbarer Nachbarschaft befinden, einbringen", erklärt
Wohnbaustadtrat Michael Ludwig. ****
Aufbauend auf der Artenkartierung handelt es sich bei einem Teil
der Flächen nördlich des Heeresspitals um Fortpflanzungs- oder
Ruhestätten der beiden Arten Europäisches Ziesel und Feldhamster.
Beide Arten unterliegen dem Schutzsystem nach der FFH-Richtlinie
(Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie). Diese europäische Richtlinie wurde
im Wiener Naturschutzgesetz und in der Wiener Naturschutzverordnung
in Landesrecht umgesetzt. Nach dieser EU-Richtlinie sowie den
relevanten landesgesetzlichen Umsetzungen ist eine Beschädigung oder
Vernichtung der Fortpflanzungs- und Ruhestätten unzulässig.
Ausnahmebewilligungen sind möglich, wenn ein dringendes öffentliches
Interesse besteht. "Ökologische Nachhaltigkeit ist eine der vier
Säulen auf denen das anerkannte Modell der Wiener Neubauförderung
ruht. Ich bin zuversichtlich, dass für das Areal nördlich des
Heeresspitals ein Konzept entwickelt wird, dass zum einen dem
Artenschutz und -erhalt vollste Rechnung trägt. Zum anderen ist es
aber auch wichtig, gerade vor dem Hintergrund der wachsenden
Bevölkerung unserer Stadt, auch zukünftig die Nachfrage der
Wienerinnen und Wienern nach kostengünstigen Wohnungen zu decken", so
der Wiener Wohnbaustadtrat.
Im Rahmen eines solchen Verfahrens für das Areal nördlich des
Heeresspitals sollen einerseits die Voraussetzungen für eine
Ausnahmebewilligung geprüft als auch notwendige Ausgleichsmaßnahmen
zur Sicherung des Ziesel- und Feldhamsterbestandes im Rahmen einer
Umleitung festgelegt werden. Diese Maßnahmen werden als vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen oder CEF-Maßnahmen ("Continuous Ecological
Functionality-Measures") bezeichnet. Für die im Verfahren
festzulegenden Ausgleichsmaßnahmen bieten die im Gutachten von Frau
Dr.in Hoffmann festgelegten Schlussfolgerungen und Empfehlungen eine
wertvolle Grundlage. (Schluss) kau
Rückfragehinweis:
Christian Kaufmann
Mediensprecher Wohnbaustadtrat Dr. Michael Ludwig
Tel.: 01/4000-81277
mailto:christian.kaufmann@wien.gv.at
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