OTS0038   2. Nov. 2011, 09:40

ÖAMTC: Winterausrüstung in Europa - was es für Autofahrer zu beachten gilt (+Grafik)

Club informiert über gesetzliche Vorschriften in Österreichs Nachbarländern


Seit gestern, 1. November, gilt in Österreich die
witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht. Aber auch wer eine
Fahrt ins benachbarte Ausland plant, sollte sich vorab genau über die
entsprechenden Bestimmungen informieren. "In einigen Ländern wie
Italien und Ungarn gibt es von Österreich abweichende Bestimmungen",
so ÖAMTC-Reiseexpertin Cornelia Schwarz.

Die ÖAMTC-Touristik hat die wichtigsten Regelungen in unseren
Nachbarländern zusammengefasst:

* Deutschland, Slowakei und Tschechische Republik: "In den
Wintermonaten gilt wie in Österreich eine situative
Winterreifenpflicht. Die Bereifung muss also den
Witterungsverhältnissen angepasst sein", erklärt die ÖAMTC-Expertin.
In Deutschland muss außerdem Frostschutz im Scheibenwaschmittel
enthalten sein. Die Verwendung von Schneeketten ist in der Slowakei
nur erlaubt, wenn die Straße schnee- und eisbedeckt ist, also die
Fahrbahnoberfläche durch die Ketten nicht beschädigt wird. Spikes
sind in allen drei Ländern verboten (Ausnahme: Die Strecke über das
Kleine Deutsche Eck zwischen Bad Reichenhall und Lofer).

* Schweiz: Es gibt keine generelle Winterreifenpflicht. Sollte man
jedoch bei winterlichen Fahrverhältnissen auf Sommerreifen unterwegs
sein und einen Unfall haben, werden entsprechend höhere Strafen
ausgesprochen. Auch wenn man wegen falscher Bereifung den Verkehr
behindert, drohen empfindliche Strafen. Von 1. November bis 30. April
sind Spikes erlaubt, allerdings nicht auf Autobahnen oder Autostraßen
mit Ausnahme des San Bernardino und St. Gotthard Tunnels.

* Slowenien: Winterreifenpflicht gilt von 15. November bis 15.
März, bei winterlichen Straßenbedingungen auch außerhalb dieses
Zeitraumes. "Es ist auch möglich, Sommerreifen mit Schneeketten
anstelle von Winterreifen zu verwenden. Für beide Varianten gilt eine
Mindestprofiltiefe von 3 Millimetern", so die ÖAMTC-Touristikerin.
Spikes sind nicht erlaubt.

* Italien und Ungarn: "Eine generelle Winterreifenpflicht besteht
nicht. Kurzfristig ist es jedoch möglich, dass Winterreifen durch
entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden", schildert die
ÖAMTC-Touristikerin. Schneeketten sind in beiden Ländern erlaubt, in
Italien dürfen von 15. November bis 15. März auch Spikereifen
aufgezogen werden.

Vorsichtig sein sollte man bei Mietwagenbuchungen für winterliche
Gebiete. "Nicht alle Firmen rüsten ihre Fahrzeuge auf Winterreifen
um. Es empfiehlt sich daher, sich schon beim Reservieren die
Ausrüstung des Fahrzeuges mit Winterreifen bestätigen zu lassen", rät
die ÖAMTC-Reiseexpertin abschließend. Wenn das Auto trotz
Reservierung nicht mit Winterausrüstung ausgestattet ist, kann die
Annahme verweigert werden.

Bestimmungen zu Spikes, Schneeketten und Winterreifen in ganz
Europa findet man unter www.oeamtc.at/reiseratgeber in einer
Übersichtstabelle.

(Schluss)

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0038 2011-11-02 09:40 020940 Nov 11 OCP0001 0396




Rückfragehinweis: ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Stefan Tschernutter
Tel.: +43 (0) 1 711 99-1218
pressestelle@oeamtc.at
http://www.oeamtc.at

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