- 29.10.2011, 11:19:57
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Khol ad ORF-Publikumsrat: Briefwahl statt Faxwahl!
Verfassungsgerichtshof-Entscheidung zur echten Neuordnung nutzen
Wien (OTS) - "Die aktuelle Entscheidung des
Verfassungsgerichtshofs, die Teile der ORF-Gesetzes zur
Publikumsratswahl aufzuheben, sollte zu einer echten Neuordnung
genützt werden", so Dr. Andreas Khol, Seniorenratspräsident und
Bundesobmann des Österreichischen Seniorenbundes in einer ersten
Stellungnahme.
Der Verfassungsgerichtshof hat in dem jüngst veröffentlichten
Urteil jene Passagen, die die Wahl des Publikumsrates durch die
Rundfunkteilnehmer regeln, geprüft und als verfassungswidrig
aufgehoben. Das ORF-Gesetz regelt nicht klar, wer bei der
Publikumsratswahl tatsächlich wahlberechtigt ist, insbesondere bleibt
unklar, ob ausschließlich Rundfunkteilnehmer mit Teilnehmernummer
(GIS-Nummer) wahlberechtigt sind oder auch andere Rundfunkteilnehmer
(etwas Haushaltangehörige oder Heimbewohner) ohne eigene
Teilnehmernummer.
"Damit musste der Verfassungsgerichtshof jene Passagen im
ORF-Gesetz wegen Verstoß gegen das sog. Legalitätsprinzip (Gesetze
müssen einen Inhalt haben, durch den das Verhalten der Behörde
vorherbestimmt ist) aufgehoben werden", so Khol.
"Ich schlage nun vor, dass dieses Urteil genützt wird, die Wahl
zum ORF-Publikumsrat völlig neu zu regeln, wobei die bisherige
FAX-Wahl durch die Briefwahl ersetzt werden sollte. Ebenfalls muss in
einer verfassungskonformen Weise die aktive Wahlberechtigung
natürlich neu geregelt werden, allerdings hat hier der
Verfassungsgerichthof dem Gesetzgeber keine Richtlinien bzw.
Empfehlungen gegeben. Eine denkbare Möglichkeit wäre, dass alle am
Standort der Rundfunkempfangseinrichtung gemeldeten Personen, ein
Wahlrecht zukommt", so Khol abschließend.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Seniorenbund, stv. GS Susanne Walpitscheker,
Tel.: 0650-581-78-82;
[email protected]; www.seniorenbund.at
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