- 28.10.2011, 11:20:40
- /
- OTS0115 OTW0115
Überwachungsstaat: Österreich zwischen Allmachtsphantasie und "Kottanverbot"
Wien (OTS) - Scharf kritisiert die Umweltorganisation VIRUS den
Versuch mit Gesetzesnovellen weitere Grundrechtseinschränkungen
zugunsten neuer Machtbefugnisse für Exekutive vorzunehmen. Sprecher
Wolfgang Rehm: "Schon die bisherigen Regelungen sind weit überzogen.
Die Verwendung von Mafiaparagraphen gegen Tierschützer hat das
Mißbrauchspotenzial aufgezeigt. Nun sollen die §§278ff des
Strafgesetzbuches ausgeweitet statt revidiert werden und im
Sicherheitspolizeigesetz die uneingeschränkte Allmacht des
Staatsapparates zu Generalverdacht und Pauschalbespitzelung ohne
realen Sicherheitsgewinn festgeschrieben werden".
Wie VIRUS betont, reiche die Wunschliste im Ministerialentwurf von
erweiterter Gefahrenerforschung vor der "erweiterten
Gefahrenerforschung", dem unkontrollierten Zugriff auf
Handy-Standortdaten bis zur uneingeschränkten Sanktionierung der
Verwendung nicht konkretisierter technischer Hiflsmittel bei der
Überwachung. Die Gefahrenerforschung soll von Gruppierungen auf
Einzelpersonen ausgeweitet werden, und zwar in einer Weise, dass
lediglich Meinungsäußerungen oder auch nur das Vorhandensein
bestimmter Ausbildungen ausreichen würden, um auf dem Radar der
"Forscher" zu landen. Gegen diese - so die Umweltschützer
-"Ungeheuerlichkeiten" nur scheinbar in den Hintergrund treten würden
Begehrlichkeiten wie ein Karikaturverbot, eine lediglich über
Ministerialverordnung zu regelnde Verwendung von Wort-Bild
Kombinationen die geeignet seien, das Ansehen der
Sicherheitsexekutive zu beeinträchtigen - von VIRUS wird diese
Regelung plakativ als "Kottan-Verbot" bezeichnet. "Das ist aber
keinesfalls nur Nebenschauplatz, hier steht die Freiheit der Medien
und der Kunst auf dem Spiel," warnt Rehm. Ebenfalls nur vordergründig
kurios ist die Ausweitung einer laut VIRUS äußerst fragwürdigen
Bestimmung, die "Besetzungen" als den Aufenthalt in nicht näher
eingegrenzten Grundstücken oder Räumen durch mehrere Personen mit
gemeinsamer ebenfall nicht spezifierter Absicht definiert, auf
Einzelpersonen. "So wie das formuliert ist, würde etwa eine
Einzelperson wenn sie in einem Gastronomiebetrieb eine WC-Anlage ohne
Zustimmung des Lokalinhabers besetzt unter die Bestimmungen dieses
Gesetzes fallen," erläutert Rehm. Ernster Hintergrund ist die im
Miniserialentwurf aufgenommene Ermächtigung gegen zivilen Ungehorsam
mit der Verhängung von Verwaltungsstrafen vorzugehen.
"Zivilgesellschaftliches Engagement ist ein wichtiges
Demokratieelement und Ziviler Ungehorsam war vielfach wesentliches
Bestandteil der erreichung anerkannter kultur- und umweltpolitischer
Ziele, deshalb ist es auch unzulässig wie die Autoren des Entwurfs zu
behaupten, es gäbe keine Umweltauswirkungen. Generell brauchen wir
wieder eine Trendumkehr weg von der Allmachtsphantasie hin zu einer
stärkeren Betonung von Grundrechten und bürgerlichen Freiheiten, " so
Rehm abschließend.
Rückfragehinweis:
Wolfgang Rehm
0699/12419913
[email protected]
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VIR






