• 28.10.2011, 09:36:27
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UNHCR: Geplante Gesetzesänderung droht schutzberechtigte Familien in Österreich weiter zu benachteiligen

Gleiche Chancen für alle Kinder in Österreich

Wien (OTS) - Im Rahmen der Änderung des Kinderbetreuungs- und
Familienlastenausgleichsgesetzes droht so genannten "subsidiär
Schutzberechtigten" - also Menschen, die aufgrund von Gefahr für Leib
und Leben aus ihrem Herkunftsland geflohen sind und die legal in
Österreich leben - eine weitere Einschränkung. Laut Gesetzesentwurf
soll der Zugang dieser Personengruppe zu Familienbeihilfe und
Kinderbetreuungsgeld künftig noch weiter erschwert werden.

"Schon heute sind viele Kinder von subsidiär Schutzberechtigten
beim Bezug von Familienleistungen benachteiligt", so Dr. Christoph
Pinter, Leiter des UNHCR-Büros in Österreich, "denn die Eltern dieser
Kinder haben keinen Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld und
Familienbeihilfe, so lange sie nicht in einem aufrechten
Arbeitsverhältnis stehen oder noch in Grundversorgung sind."

Anstatt betroffenen Familien im Rahmen der Gesetzesänderung den
Zugang zu Familienleistungen zu erleichtern, soll dieser nun weiter
verschärft werden. Zukünftig wird beispielsweise auch Familien, die
zwar im Arbeitsleben schon Fuß fassen konnten, aber ein geringes
Einkommen haben, der Zugang zu Familienleistungen verwehrt bleiben.

"Für viele betroffene Kinder würde dies eine enorme
Benachteiligung gegenüber allen anderen Kindern in Österreich
bedeuten. Das wäre ein denkbar schlechter Start ins Leben. Mit einer
adäquaten Unterstützung von Kindern wiederum kann der Grundstein für
eine erfolgreiche Integration in Österreich gelegt werden", so Pinter

UNHCR hat bereits eine Stellungnahme zum Gesetzesvorschlag
eingebracht und appelliert nun zum Ende der Begutachtungsfrist an das
zuständige Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend,
subsidiär schutzberechtigten Kindern die gleiche Unterstützung wie
Flüchtlingskindern und österreichischen Kindern zukommen zu lassen
und ihre Integration dadurch von Anfang an bestmöglich zu fördern.

UNHCR erneuert außerdem seinen Appell nach einer allgemeinen
Gleichstellung von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten, wie
etwa beim Aufenthaltsrecht, der Ausstellung von Dokumenten und beim
Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft.

2010 haben in Österreich 1.749 und im Jahr 2011 bis Ende September
1.406 Menschen subsidiären Schutz erhalten. Die meisten von ihnen
kamen aus Ländern mit bürgerkriegsähnlichen Situationen wie zum
Beispiel aus Afghanistan, Irak, Tschetschenien oder Somalia.

Rückfragehinweis:
Mag.a Ruth Schöffl, Tel. 01/26060 5307, Mobil: 0699/1459 5307, Mail: [email protected]

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