OTS0024   28. Okt. 2011, 08:34

Bundeselternverband (BEV): Die Vorgehensweise der Veranstalter von X-JAM ist an Unverfrorenheit nicht zu überbieten


Theodor Saverschel, Präsident des BEV, "Hier wird
eine Zielgruppe vorsätzlich im Unklaren gelassen, die sich kaum
wehren kann. Es geht um unsere Kinder und da hört sich jeder Spaß
auf."

Wie bereits in den letzten Tagen berichtet, werden nach Abschluss
der Matura tausende österreichische Schüler auf Maturareise fliegen.
Die Veranstalter Ruefa und DocLX bieten am Ende dieses Maturajahres
die Reise X-JAM an. Sie findet im Norden von Zypern statt, was weder
im Katalog noch in der Buchungsbestätigung erwähnt wird. Zypern ist
seit 1974 geteilt und wird im Norden durch 43.000 türkische Soldaten
besetzt.

Weitere Fakten sind:

  • Die Einreise nach Nordzypern ist per Gesetz definitiv illegal
  • Krankentransporte nach Larnaka (Flughafen im Süden von Zypern) bedürfen einer Meldung an die UNO-Mission auf Zypern und einer Sondergenehmigung durch die Regierung der Republik von Zypern. Wobei es sich hier, wie schon gesagt, aus Sicht der Republik Zypern, um eine illegal nach Zypern eingereiste Person handelt.
  • Gegenüber der Zufahrt zum Hotelgelände befindet sich ein Munitionsdepot
  • Fotografieren von militärischen Objekten ist bei Strafe (Arrest oder empfindliche Geldstrafen) verboten. Das Hotel ist umgeben von militärischen Objekten.

Diese Fakten werden von den Veranstaltern einfach negiert oder
verharmlost. Ein Video der Veranstalter, das als Werbung für die
Veranstaltung verwendet wurde, wurde nach diversen Meldungen in den
Medien wieder entfernt. Es erscheint bei Aufruf der Seite
http://youtu.be/NckuuoBmZU4 "Dieses Video wurde vom Nutzer entfernt."
Weshalb wohl???

Anschlag auf den Hausverstand der Eltern

Saverschel: "Offensichtlich wird hier gerade allen Ernstes ein
Anschlag auf den Hausverstand von uns Eltern verübt, anders kann ich
mir die Reaktionen der Veranstalter nicht erklären. Grundsätzlich sei
es allen Maturanten und -innen als Abschluss ihrer schulischen
Laufbahn gegönnt, eine ausgelassene, möglichst unvergessliche Reise
unternehmen zu können. Scheinbar wiegt jedoch die Profitgier einiger
Geschäftemacher aber mehr als die allgemeine Sicherheit. Hier werden
alle Warnungen und Fakten negiert oder mit Füßen getreten."
"Ich meine, es ist schon schlimm genug, dass solche Reisen mehr oder
minder in einen durchgehenden Alkoholexzess münden", führt Saverschel
weiter aus " jetzt muss das auch noch in einem Gebiet stattfinden, in
dem man sich illegal aufhält und ungeklärte Fragen zur Sicherheit und
medizinischer Versorgung bestehen. Da gibt es doch wirklich genügend
andere Gebiete auf dieser Welt, wo sich diese Fragen nie und nimmer
stellen würden."

Alkohol und die Gesundheit unserer Kinder - ein Widerspruch?

Den Schritt des VKI bezüglich Klage auf Unterlassung von
Alko-Werbung bei Maturareisen unterstützt der BEV vollinhaltlich.
"Ich empfinde es als Verhöhnung, wenn mit unlimitierten Genuss von
Alkohol geworben wird und derselbe Veranstalter in einer medialen
Aussendung die Gesundheit der Jugendlichen als oberste Priorität
ankündigt", so Saverschel. "Es grenzt schon fast an Beleidigung, für
wie naiv und weltfremd die Eltern, die Ihren Kindern die Reise
bezahlen, hier gehalten werden."

Forderung: Verbot von Alko-Werbung an Schulen

Auch unterstützt der BEV die Forderung des Landesverband
Katholischer Elternvereine Wiens, dass die zuständigen Politiker ein
Verbot der direkten und indirekten Werbung aller Suchtmittel
(Alkohol, Nikotin, etc.) an den Schulen bundeseinheitlich
durchsetzten. Unterstrichen wird diese Notwendigkeit eines
Werbeverbotes durch die Jugendanwaltschaft, die in einer Aussendung
mitteilte, dass eine mit den Großanbietern (X-JAM und Summersplash)
getroffene Vereinbarung bezüglich Alkoholwerbung einfach nicht
eingehalten wurde und wird.

Forderung: Stornierung der Reise ohne Stornogebühr bis Ende 2011

Der BEV appelliert an die Jugendlichen und deren
Erziehungsberechtigte, sich mit den bekannt gewordenen Informationen
auseinanderzusetzen, sich ein Bild zu machen und erst dann eine
Entscheidung über eine Teilnahme an der Veranstaltung zu treffen.
Saverschel: "Wir können nur informieren. Die finale Entscheidung, die
Reise zu buchen, liegt bei den Eltern und deren Kindern."

Die Anzahlung der Reise ist innerhalb von 14 Tagen nach Eingang
der Buchungsbestätigung zu leisten. Ab diesem Zeitpunkt (also bereits
acht (!!) Monate vor Reiseantritt) ist laut AGB's des Veranstalters
ein Storno der Reise mit einer Stornogebühr von 10% der Gesamtkosten,
also ca. 100,- Euro, belegt.

Vor dem Hintergrund, dass aus der Sicht der Eltern wichtige
Informationen zu dieser Reise unterlassen wurden, fordert der BEV von
den Veranstaltern, Stornierungen bis Ende des Jahres 2011 kostenfrei
vorzunehmen und die geleistete Anzahlung zu 100% zu retournieren.

OTS-Originaltext Presseaussendung unter ausschließlicher inhaltlicher Verantwortung des Aussenders.
OTS0024 2011-10-28 08:34 280834 Okt 11 NEF0001 0707



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Paul Hollnagel
Ass. d. Präsidenten
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Tel: 0680 - 141 1 142
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