• 27.10.2011, 15:57:05
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LR Ragger: Statt einem großen, viele kleine sozialpädagogische Zentren

LHStv. Scheuch: Für das BFZ Lösung im Sinne der UNO- Behindertenrechtskonvention

Klagenfurt (OTS) - "Wir können nicht ein Konzept weiterführen,
das der UNO- Behinderten-rechtskonvention widerspricht. Diese
verbietet uns, Menschen mit Assistenzbedarf in großen Zentren
zusammenfassen und sie damit zu separieren. Wir haben vielmehr den
Auftrag, eine möglichst wohnortnahe Ausbildung und Versorgung
sicherzustellen. Diese sollte möglichst inklusiv, d.h. ohne
Abgrenzung von anderen, im allgemeinen Schulsystem stattfinden."

So weisen Schul- und Bildungsreferent LHstv. DI Uwe Scheuch und
Sozialreferent LR Mag. Christian Ragger darauf hin, dass eine
Redimensionierung des Umbaues des BFZ (Behindertenförderungszentrum)
in Klagenfurt dringend notwendig ist. Sie appellieren an alle
Kritiker, zu prüfen, ob sie mit dem Bestehen auf die ursprünglichen
Ausbaupläne nicht gegen Erkenntnisse moderner Behindertenpolitik
verstoßen.

Der Standort des BFZ stehe dabei nicht zur Diskussion, lediglich
eine Anpassung des nicht mehr zeitgemäßen Gebäudes werde
durchgeführt. Alle Kinder sollten möglichst nahe an ihrem Wohnort
eine Ausbildung absolvieren. "Dafür haben wir die Voraussetzungen in
den vergangenen drei Jahren geschaffen, indem wir in allen Bezirken
neue Einrichtungen für Beeinträchtigte geschaffen haben. Es ist daher
nicht mehr notwendig und sinnvoll, dass Kinder aus ganz Kärnten nach
Klagenfurt ins BFZ pendeln müssen", betont Ragger. Für ihn steht die
Reintegration der Kinder in die Heimatbezirke im Vordergrund. Statt
einem großen sozialpädagogischen Zentrum in Klagenfurt werde es
mehrere Inklusionszentren an Schul- und Hortstandorten in allen
Bezirken geben.

Die Umsetzung der regionalen Inklusionszentren müsse systemisch
geplant werden und kann frühestens im Schuljahr 2013/14 umgesetzt
werden. Auf die Auswahl regionaler Schulstandorte (regionale
Inklusionszentren), die räumlich und personell adäquate
Rahmenbedingungen aufweisen, d.h. Kleinklassen für 5-7 Kinder,
Doppelbesetzung im Unterricht, gleiche Rahmenbedingungen für die
Nachmittagsbetreuung, Installierung eines mobilen therapeutischen
Dienstes, wird ein besonderes Augenmerk gelegt. Damit soll
gewährleistet werden, dass das Leistungsangebot qualitativ
beibehalten wird.

Scheuch betont abschließend, dass in den neuen Zentren erstmals auch
eine Nachmittagsbetreuung für behinderte Kinder umgesetzt wird.
Kärnten nehme damit eine Vorreiterfunktion in ganz Österreich ein.

(Schluss)

Rückfragehinweis:
Büro LR Mag. Christian Ragger
Pressesprecherin: Mag. Kristina Kohlweiß
Tel.: 050536 / 22704 oder 0664 / 80536 22704

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