- 27.10.2011, 14:47:59
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E-Control: Smart Metering Verordnung zu technischen Mindestanforderungen veröffentlicht
Mindeststandards für technische Geräte definiert - Investitionssicherheit für Netzbetreiber garantiert
Wien (OTS) - Die Elektrizitätsbinnenmarkt-RL 2009/2/EG sieht vor,
dass mindestens 80% der Endkunden im Strombereich bis 2020 mit einem
Smart Meter auszustatten sind. Die österreichische Umsetzung dieser
von allen EU-Staaten im Jahr 2009 beschlossenen Vorgaben erfolgte mit
der Novelle zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz
2010 (ElWOG-Novelle 2010).
Heute wurde von der E-Control die Verordnung, mit der die
technischen Mindestanforderungen an die Messgeräte festgelegt werden,
veröffentlicht. "Damit ist ein wichtiger Schritt für die
Implementierung in Österreich gesetzt. Im Rahmen des
Stellungnahmeverfahrens wurden mehrere Dutzend Stellungnahmen der
verschiedensten Stakeholder wie Konsumentenvertreter,
Wirtschaftsvertretungen, Energieversorger, aus dem Bereich
Datenschutz usw. an die E-Control übermittelt, die in weiterer Folge
vielfach in die Verordnung mit eingearbeitet wurden. Als wichtiges
Gremium wurde auch der Regulierungsbeirat in den Erstellungsprozess
mit einbezogen.", erläutert der Vorstand der Energie-Control Austria,
Mag. (FH) Martin Graf.
Und Vorstand Walter Boltz ergänzt: "Damit haben die Netzbetreiber
nunmehr Investitionssicherheit in Bezug auf die von ihnen angekauften
Geräte. Und die technischen Mindeststandards sollen auch
gewährleisten, dass die jetzt angeschafften Geräte zukunftssicher
sind. Weitere Verordnungen werden in den nächsten Monaten folgen, um
den Prozess innerhalb der vorgegebenen Zeiträume, d.h. bis spätestens
2020, erfolgreich abzuschließen."
In der Verordnung ist unter anderem die Messung und Speicherung
von Zählerständen festgelegt, die Speicherdauer der erfassten Daten
sowie die Häufigkeit der Ausgabe der Daten an den Netzbetreiber
definiert.
Die Entscheidung, wann genau Smart Meter in Österreich eingeführt
werden und wie hoch der Durchdringungsgrad sein wird, wird auf Basis
des ElWOG 2010 vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
getroffen, der dies in einer eigenen Verordnung festlegen wird.
Zweite Verordnung der E-Control in Arbeit
Die E-Control arbeitet bereits an der Erstellung der nächsten
Verordnung zu Smart Metering. In dieser soll dann einerseits die in
Zukunft von den Marktteilnehmern zur Anwendung kommenden erweiterten
Datenformate und andererseits Anforderungen an die zu bereitstellende
Verbrauchsinformation, der Detaillierungsgrad und die
Verständlichkeit definiert werden.
"Für die E-Control stehen im Prozess der Implementierung von Smart
Meter die Konsumenten ganz eindeutig an erster Stelle. Diesen sollen
alle Vorteile der modernen Mess-, Kommunikations- und
Informationstechnologie zu gute kommen, sie sollen jede erdenkliche
Möglichkeit erhalten, um einfach Energie und Geld einzusparen, sie
sollen von vereinfachten bürokratischen Prozessen profitieren können,
sie sollen in vollem Ausmaß aus datenschutzrechtlicher Sicht
geschützt werden und sie sollen mit Smart Meter eine stabile,
verlässliche und störungsfreie Technologie zur Verfügung gestellt
bekommen.", so die beiden Vorstände zusammenfassend.
Rückfragehinweis:
E-Control Mag. Bettina Ometzberger Tel.: +43-1-24 7 24-202 www.e-control.at Twitter: www.twitter.com/energiecontrol Facebook: www.facebook.com/energie.control
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