• 27.10.2011, 13:39:08
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M. Ehrenhauser zu Passagierdaten: "Abkommen würde rechtlicher Überprüfung nicht standhalten"

Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten mit Australien mit 463 zu 96 Stimmen und 11 Enthaltungen angenommen / Ehrenhauser hofft nun auf rechtliche Prüfung durch Mitgliedstaaten

Straßburg (OTS) - Das Ergebnis der heutigen Abstimmung über das
Abkommen zur Weitergabe von Flugpassagierdaten (PNR) an australische
Sicherheitsbehörden bezeichnet der unabhängige EU-Abgeordnete Martin
Ehrenhauser als "schweren Rückschlag für die Glaubwürdigkeit des
Parlaments als Wächter über die Bürgerrechte in Europa."

Das Europäische Parlament nahm das PNR-Abkommen mit Australien mit
463 zu 96 Stimmen und 11 Enthaltungen mehrheitlich an. Besonders
pikant dabei: Ein von Linken, Grünen und Unabhängigen gefordertes
Gutachten durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) wurde
mehrheitlich abgelehnt, obwohl selbst die für das Abkommen zuständige
Berichterstatterin Sophie in't Veld (Liberale) bei einer Aussprache
mit der EU-Kommission am Mittwoch Abend die Notwendigkeit und
Verhältnismäßigkeit einer Massenspeicherung von Daten anzweifelte und
die lange Speicherdauer von fünfeinhalb Jahren als "willkürlich" und
"grundlos" bezeichnete.

"Selbst verhandlungsführenden Abgeordneten ist scheinbar bewusst,
dass das Abkommen einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten
würde. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit wird bei einer anlasslosen
und verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung nicht erfüllt. Eine
permanente Rasterfahnundung wird die Sicherheit der Bürger nicht
erhöhen, jedoch ihre Freiheit massiv einschränken", ist Ehrenhauser
überzeugt.

Ehrenhauser forderte vergangene Woche bei einem Treffen mit
Justizministerin und PNR-Kritikerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) im Rahmen einer europäischen
Aktionswoche der Initiative NoPNR in Berlin die deutsche
Bundesregierung dazu auf, ein Gutachten über die Vereinbarkeit der
Passagierdatenabkommen mit europäischem Recht beim EuGH einzuholen.
Deutschland hatte sich im Rat als einziges Land bei der Abstimmung
zum PNR-Abkommen enthalten. Eine Überprüfung könne zudem auch bei den
Verfassungsgerichten der Mitgliedstaaten stattfinden. "Jede
Regierung, die Verfassung und Grundrechte respektiert, ist nun gut
beraten, zumindest die Rechtmäßigkeit dieses Abkommens zu
überprüfen", fordert Ehrenhauser.

Artikel 218 Abs. 11 AEUV (Gutachten des Gerichtshofs über die
Vereinbarkeit einer geplanten Übereinkunft mit den Verträgen) im
Wortlaut: "Ein Mitgliedstaat, das Europäische Parlament, der Rat oder
die Kommission können ein Gutachten des Gerichtshofs über die
Vereinbarkeit einer geplanten Übereinkunft mit den Verträgen
einholen. Ist das Gutachten des Gerichtshofs ablehnend, so kann die
geplante Übereinkunft nur in Kraft treten, wenn sie oder die Verträge
geändert werden."

- Hinweis: Die zum Ausdruck gebrachten Meinungen liegen in der
alleinigen Verantwortung der jeweiligen Verfasser und geben nicht
unbedingt den offiziellen Standpunkt des Europäischen Parlaments
wieder.

Rückfragehinweis:
Florian Schweitzer
Büroleitung / Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +32 485 864 112
E-Mail: schweitzer@ehrenhauser.at
Web: http://www.ehrenhauser.at

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